Pressemitteilung von Max Adler

Bezahlte Blogpost im Online-Marketing als Abmahnfalle


10.10.2011 / ID: 31550
Werbung, Marketing & Marktforschung

Viele Unternehmen und Online-Marketing Agenturen haben mittlerweile erkannt, dass wertvolle Content-Links die beste Methode darstellen bei Google ein paar Positionen hinaufzuklettern. Deshalb gibt es mittlerweile viele Artikel-Börsen, in welchen Unternehmen und Agenturen Bloggern ein kleines Taschengeld gegen einen tollen Artikel versprechen. Bei einigen Anbietern wird ganz klar hervorgehoben, dass der Artikel NICHT als Werbung gekennzeinet werden darf.

Jedoch ist hier äußerste Vorsicht geboten. Abgesehen davon, dass der Suchmaschinengigant Google gekaufte Backlinks als Online-Marketing Strategie überhaupt nicht gerne sieht, ist es auch noch verboten. Paragraph 6 des Telemediengesetzes untersagt es ausdrücklich Werbung im Internet zu platzieren, ohne sie als solche zu kennzeichnen. Bei Zuwiederhandlungen können ganz schnell entsprechende Abmahnungen ins Haus flattern.

Auch der Blogger sollte sich überlegen, ob er seine treuen Leser auf diese Art und Weise aufs Kreuz legt. Denn eines ist klar: Eine positive Produktempfehlung, welche im Endeffekt nur maskierte Werbung darstellt, bringt dem User nicht wirklich eines Mehrwert.

Zum Artikel:
Bezahlte Blogposts im Online-Marketing (http://www.online-marketing-blog.eu/2011/10/bezahlte-blogposts-kennzeichnenabmahnfalle-im-online-marketing/)
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