Neue Richtlinien für das Gründercoaching Deutschland
01.04.2011 / ID: 9061
Werbung, Marketing & Marktforschung
Die Antragstellung beim "Gründercoaching Deutschland" verläuft zukünftig praxisorientierter und weist einige Vereinfachungen auf. So war es bereits jetzt häufig so, dass sich Existenzgründer vor der Antragstellung bei einem Gründercoach über die Beratungsmöglichkeiten informiert haben. Diesem Umstand wird nun offensichtlich Rechnung getragen.
Der Berater soll durch den Existenzgründer künftig vor der Antragstellung ausgewählt werden. Der Name des Beraters wird dem Regionalpartner anschließend bei der Antragstellung mitgeteilt, ebenso wie dessen Konditionen, insbesondere die Anzahl der Tagewerke und das Beratungshonorar. Darüber hinaus muss dem Regionalpartner Auskunft über den geplanten Umfang des Gründercoachings sowie die geplanten Themen gegeben werden.
Der Coachingvertrag darf nach wie vor erst nach der Zusage durch die KfW unterzeichnet werden, er muss jedoch nicht mehr bei der KfW oder dem Regionalpartner eingereicht werden. Der Verlauf des Gründercoachings wird in Zukunft über einen so genannten Schlussverwendungsnachweis in standardisierter Form dokumentiert. Der Abschlussbericht des Beraters muss nicht mehr zur Überprüfung eingereicht werden.
Weitere Informationen zu Inhalt, Ablauf, Kosten und Ansprechpartner beim "Gründercoaching Deutschland" finden Sie auch im Merkblatt des Wächtler Unternehmersupports: http://www.gruenderdomain.de/beratungsleistungen/gruendercoaching.html
http://www.gruenderdomain.de
Wächtler Unternehmersupport
Gottfried-Hagen-Str. 60-62 51105 Köln
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