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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Sabrina Rymarowicz
Kfz-Police: Nur versicherte Fahrer ans Steuer lassen
09.04.2013
Auto & Verkehr
Berlin, 09. April 2013 - Verbraucher sollten den eigenen PKW nur an Personen verleihen, die in der Kfz-Police des Wagens auch als Fahrer mitversichert sind. Verursacht ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall, kann das sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den nicht gemeldeten Fahrer teuer werden. Darauf weisen die Experten des Berliner Vergleichsportals TopTarif.de (www.toptarif.de) hin.
"Jeder kennt Situationen im Alltag, in denen man versucht ist, Familienmitgliedern oder Freunden mal eben schnell den eigenen Wagen zu leihen, obwohl sie in der Kfz-Police nicht als Fahrer angegeben sind - sei es für die Fahrt zur Kita, zum Supermarkt oder zum Sportverein", führt Jonathan Mann, Versicherungsexperte bei TopTarif.de, aus. "Kommt es dann zu einem Unfall, kann das sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für den nicht gemeldeten Fahrer kostspielig werden." Denn laut Versicherungsvertragsgesetz* sind die Gesellschaften in einem solchen Fall nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren - weder den am eigenen noch den am Fahrzeug des Unfallgegners.
Verursacht ein nicht eingetragener Fahrer einen Unfall, drohen finanzielle Konsequenzen
In der Praxis übernehmen viele Versicherer den finanziellen Schaden aus Kulanz trotzdem. Jedoch steht es den Gesellschaften frei, den Versicherungsnehmer indirekt an den entstandenen Kosten zu beteiligen. Wie genau diese Beteiligung ausfällt, ist den jeweiligen Tarifbedingungen des Versicherers zu entnehmen.
So wird der Versicherer beispielsweise, wie generell bei Schadensfällen üblich, die vereinbarte Kasko-Selbstbeteiligung einfordern und eine Herabstufung der Schadensfreiheitsklasse vornehmen, was zu höheren Beiträgen führt. Zusätzlich verhängen die Gesellschaften oft eine Vertragsstrafe in Form einer einmaligen Geschäftsgebühr. Alternativ müssen Versicherungsnehmer den für den nicht eingetragenen Fahrer eingesparten Differenzbetrag rückwirkend, meist für ein oder zwei Jahre, nachzahlen. Aber auch der Schadenverursacher, der nicht versicherte Fahrer, kann zur Kasse gebeten werden, indem Regressansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.
Ausnahmen bilden hierbei lediglich Fahrten in Notfällen, wenn Gefahr in Verzug ist oder ähnliche Situationen. Kommt es dann zu einem Unfall, regulieren die Versicherer den Schaden in der Regel ohne den Versicherungsnehmer mit Vertragsstrafen zu belegen.
TopTarif.de-Tipp: Fahrerkreis genau benennen, Angaben einhalten bzw. bei Bedarf ändern.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten die Versicherten den Fahrerkreis möglichst korrekt und vollständig angeben - und ihr Fahrzeug nur an eingetragene Fahrer verleihen. "Der bei Vertragsabschluss angegebene Fahrerkreis sollte zudem regelmäßig überprüft und bei Bedarf rechtzeitig geändert werden. Besonders wichtig ist es, die gemachten Angaben auch wirklich einzuhalten", so Mann von TopTarif.de (www.toptarif.de). "Nur dann ist der Verbraucher im Fall der Fälle auf der sicheren Seite und der Versicherungsschutz gewährleistet."
Soll das eigene Auto aber doch einmal an einen nicht eingetragenen Fahrer verliehen werden, welcher nicht dauerhaft in der Police hinterlegt werden soll, muss der Versicherer unbedingt in Kenntnis gesetzt werden. Viele Gesellschaften bieten hier oft schnelle und unbürokratische Lösungen an, sofern es sich nicht um einen regelmäßigen Verleih handelt.
Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/kfz-versicherung) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können sich Verbraucher schnell und unkompliziert über verschiedene Kfz-Versicherungstarife informieren und kostenlos zu alternativen Angeboten wechseln.
* Versicherungsvertragsgesetz, § 26: Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung: http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsvertragsgesetz2009/26_Leistungsfreiheit_wegen_Gefahrerhoehung.htm
Die Pressemitteilung "Kfz-Police: Nur versicherte Fahrer ans Steuer lassen" finden Sie als PDF auch unter: http://www.toptarif.de/presse/presse-announcement
http://www.toptarif.de
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