Motorräder und Winter: Plane allein gefährdet den Versicherungsschutz
18.11.2013 / ID: 146000
Auto & Verkehr
Düsseldorf, 18. November 2013 - Dumm, wenn man als Motorradeigentümer bei Diebstahl und Brand keine Entschädigung von der Teilkasko erhält: Dieses Loch in der Kasse droht denen, die ihr Fahrzeug einfach mit Saisonkennzeichen unter einer Abdeckplane am Straßenrand überwintern lassen. Die Versicherungskaufleute empfehlen daher, entweder die Versicherung auch den ganzen Winter über bestehen zu lassen oder das Motorrad wegschaffen: in einen Keller, eine Garage oder einen "umfriedeten" Abstellplatz.
Denn die Mühe, die diese Unterbringung einem Brandstifter oder Dieb bereiten würde - er müsste z. B. über ein Hoftor klettern -, reicht schon aus, damit die Teilkaskoversicherung Schäden ersetzt. Sie würde den Schaden bei Diebstahl und Brand ersetzen, ohne in der Winterpause Beiträge zu bekommen.
"Bei einigem Suchen findet man immer einen Überwinterungsplatz, "an dem die Teilkasko dann auflebt", meint Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Selbst bei einem nur noch geringen Wert des Motorrades kann der Vorteil sehr hoch sein. Denn wenn zum Beispiel ein bei Schnee- und Räumarbeiten am Straßenrand umfallendes Motorrad ein Auto beschädigt oder einen Menschen verletzt, müsste der Schaden in der Versicherungs-Saisonpause aus der eigenen Tasche bezahlt werden: Die Haftpflichtversicherung kommt dann für diese Schänden nicht auf. Vertragsdetails sind also ein bisschen kniffelig. Versicherungsvermittler können bei Klärung helfen.
http://duesseldorf.bvk.de/
Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V.
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