Pressemitteilung von Benning Karin

Ab acht Punkten ist der Führerschein weg


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Ab acht Punkten ist der Führerschein weg

Coburg, den 25. April 2014

Für Verkehrsteilnehmer ist der 1. Mai in diesem Jahr ein wichtiges Datum: Von da an gilt ein neues Bewertungssystem für Punkte. War der Führerschein bisher ab 18 Punkten weg, wird man sich jetzt bereits ab acht Punkten von seiner Fahrerlaubnis verabschieden müssen, weil der Gesetzgeber das Bewertungssystem insgesamt verkürzt hat. Regelwidriges Fahrverhalten wird künftig in drei Kategorien eingeteilt und mit einem, zwei oder maximal drei Punkten geahndet. Dagegen konnten bisher einzelne Verstöße zu Einträgen von einem bis zu sieben Punkten im Verkehrszentralregister führen. Was die Neuerung bedeutet, erläutert die HUK-Coburg.

Eine Ordnungswidrigkeit (schwerer Verstoß) schlägt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mit einem Punkt zu Buche. Zwei Punkte kassiert, wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, die mit einer Straftat verbunden ist oder zu einem befristeten Fahrverbot führt. In diesem Fall spricht der Gesetzgeber von einem besonders schweren Verstoß. Drei Punkte werden fällig, wenn das Fahrverhalten eines Verkehrsteilnehmers als Straftat bewertet wird und zum Führerscheinentzug führt.

Bereits vorhandene Punkte werden in das neue System umgerechnet.

Eine Frage, die viele Verkehrsteilnehmer brennend interessiert: Wie erfährt man von seinem Punktestand? Wer mit einem Punkt und zwei oder drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister steht, wird nicht informiert. Bei vier und fünf bzw. sechs und sieben Punkten flattert eine kostenpflichtige Ermahnung bzw. Verwarnung ins Haus verbunden mit der Erklärung des Punktesystems und einem Hinweis auf den Besuch eines Fahreignungsseminars. Letzteres bietet die Möglichkeit, seinen Punktestand um einen Punkt zu reduzieren. Allerdings lässt sich solch ein Seminar nur alle fünf Jahre besuchen und profitieren können nur Verkehrsteilnehmer, die nicht mehr als fünf Punkte haben. Bei acht Punkten wird der Führerschein entzogen. - Unabhängig von dieser offiziellen Informationspolitik steht es natürlich jedem Verkehrsteilnehmer frei, beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg seine individuelle Punktezahl abzurufen.

Wie lange die Punkte gültig bleiben, hängt von der Schwere des Vergehens ab. Eine Löschung kann nach zweieinhalb, fünf oder sogar erst nach zehn Jahren erfolgen. Dabei verjährt jeder Verstoß und jede Straftat für sich. Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob der Verkehrsteilnehmer in der Zwischenzeit noch weitere Punkte für Vergehen im Straßenverkehr erhalten hat.




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