Pressemitteilung von Tobias Nöthe

EuGH: Verminderte Freibeträge für Erbschaften


Auto & Verkehr

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/steuerrecht/) , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus:

Geklagt hatte die Europäische Kommission auf Feststellung, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Pflicht, den Kapital- und Zahlungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie einem EU-Mitgliedsstaat und einem dritten Staat nicht zu beschränken, verstoßen hat, indem sie Gebietsfremden, d.h. sowohl nicht in Deutschland ansässigen Erblassern oder Schenkern und Erwerbern einer in Deutschland belegenen Immobilie, eine verminderten Freibetrag gewährt hat. Hatte einer der Beteiligten seinen Wohnsitz in Deutschland, so konnte ein höherer Freibetrag geltend gemacht werden.

Die Kommission führte aus, die Regelung führe zu einer höheren Besteuerung, welche wiederum den Wert der Erbschaft oder Schenkung mindere, wenn keiner der Beteiligten seinen Wohnsitz im Inland habe, sodass diese durch die Vorschriften unterschiedlich behandelt würden, wofür jedenfalls mangels objektiver Unterschiedlichkeit kein Grund bestehe. Zudem seien auch keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses als Rechtfertigung ersichtlich. Dem hält die Bundesrepublik entgegen, dass die Mitgliedstaaten das Recht hätten, Steuerpflichtige mit unterschiedlichem Wohnort unterschiedlich zu behandeln und hier zulässig zwischen beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtigen differenziert werde.

Dem folgt der EuGH nicht. Dieser sieht jedenfalls eine Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschland als gegeben an, weil durch die Vorschriften der Kapitalverkehr beschränkt werde. Zwar könnten die Mitgliedsstaaten nach einer gesetzlichen Ausnahmeregelung auch nationale Vorschriften anwenden, wonach beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige unterschiedlich behandelt werden, allerdings müsse diese wegen ihres Ausnahmecharakters eng ausgelegt werden, sodass nicht jede nationale Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Insbesondere werde die Ausnahme ihrerseits dahingehend beschränkt, dass keine willkürliche Diskriminierung oder eine verschleierte Beschränkung stattfinden dürfe.

Das Steuerrecht ist eine komplexe Materie, die für einen Laien kaum mehr zu überschauen ist. Die diversen Steuerarten, eine ständig steigende Anzahl von Gerichtsentscheidungen im Steuerrecht sowie etwaige Bezüge zum Ausland und anderen Rechtsgebieten erschweren es dem Steuerpflichtigen, selbst einen umfassenden Überblick zu behalten.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten (http://noethelegal.com/standorte/) in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
EuGH Europäische Gerichtshof Europäischen Union NOETHE LEGAL NOETHE LEGAL Rechtsanwälte Rechtsanwalt Steuerverkürzung Steuervorteil unionsrechtswidrig Wirtschaftskanzlei

http://noethelegal.com
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
In der Sürst 3 53111 Bonn

Pressekontakt
http://noethelegal.com
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
In der Sürst 3 53111 Bonn


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.01.2025 | RMS Metalwork GmbH
Neue RMS Motorrad Koffer Systeme
27.01.2025 | HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Mit Alkohol im Blut: Hände weg vom Steuer
27.01.2025 | Autopflege Kunic
Professionelle Pflege für ein makelloses Auto
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 45
PM gesamt: 421.676
PM aufgerufen: 71.506.400