Bei Kapitalanlage muss auch über Risiken informiert werden
02.10.2014 / ID: 176390
Politik, Recht & Gesellschaft
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/bank-und-kapitalmarktrecht/anlegerschutz/) , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und er hat vom OLG Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das OLG führte aus, aus dem Wertpapierhandelsgesetz ergibt sich, dass die Produktinformationen eindeutig und ausgewogen sein müssen, das heißt, die Nachteile oder Risiken einer Kapitalanlage müssen im gleichen Umfang dargestellt werden wie die Vorteile. Insbesondere sei es nicht ausreichend, wenn bei einem Angebot der Anlage im Internet nur die Vorteile genannt werden und im Übrigen auf andere Dokumente, beispielsweise den Emissionsprospekt, verwiesen werde, selbst wenn diese dort verlinkt seien. Das gelte selbst dann, wenn in den verlinkten Dokumenten in ausreichendem Umfang über die Risiken informiert werde.
Vorliegend bot die Beklagte wohl auf ihrer Internetseite Genussscheine eines niedersächsischen Solarparks an. Sie hob scheinbar zwei Vorteile der Kapitalanlage konkret hervor, namentlich die hohe Verzinsung in Höhe von 5,65% pro Jahr und die "Projektsicherheiten im Rang nach der fremdfinanzierenden Bank", welche der Solarparkbetreiber zugunsten der Kapitalanleger stellt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband machte geltend, die Risiken der Anlage seien nur sehr knapp und allgemein dargestellt worden. Dadurch würde für potenzielle Anleger nicht deutlich, dass die besagten Genussscheine nicht der Einlagensicherung unterliegen, d.h. bei einer Insolvenz des Solarparks das Risiko des Totalverlustes der Kapitalanlage droht. Auch werde nicht deutlich, dass nachrangige Sicherheiten bei einer hohen Fremdfinanzierung letztlich von geringem Wert sind. In Bezug auf die Verzinsung der Kapitalanlage werde weiter nicht darauf hingewiesen, dass Kursverluste in Betracht kommen, wenn das Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt steigt. Hinzu kommt, dass dem Kapitalanleger nicht erklärt wird, was genau mit "Projektsicherheiten" tatsächlich gemeint ist.
Anlegern ist zu raten, etwaige bestehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, da dieser helfen kann, die Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Jedenfalls sollten Anleger nicht tatenlos zusehen, insbesondere im Falle einer Insolvenz ist Handeln gefragt.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen. Sie erwartet an unseren Standorten (http://noethelegal.com/standorte/) in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
Anleger Anlegerschutz Bank- und Kapitalmarktrecht Bankrecht NOETHE LEGAL NOETHE LEGAL Rechtsanwälte Rechtsanwalt Schadensersatzanspruch Wirtschaftskanzlei
http://noethelegal.com
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
In der Sürst 3 53111 Bonn
Pressekontakt
http://noethelegal.com
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
In der Sürst 3 53111 Bonn
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Tobias Nöthe
23.10.2014 | Tobias Nöthe
OLG Düsseldorf: Abnahme für Fälligkeit unter Umständen nicht entscheidend
OLG Düsseldorf: Abnahme für Fälligkeit unter Umständen nicht entscheidend
20.10.2014 | Tobias Nöthe
OLG Hamm: Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung bei geschlossenen Fonds
OLG Hamm: Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung bei geschlossenen Fonds
09.10.2014 | Tobias Nöthe
Santa Pamina der MPC Santa P-Schiffe 2 in Seenot?
Santa Pamina der MPC Santa P-Schiffe 2 in Seenot?
30.09.2014 | Tobias Nöthe
EuGH zu den Rechten von Lebensversicherungskunden
EuGH zu den Rechten von Lebensversicherungskunden
29.09.2014 | Tobias Nöthe
EuGH: Verminderte Freibeträge für Erbschaften
EuGH: Verminderte Freibeträge für Erbschaften
Weitere Artikel in dieser Kategorie
27.06.2025 | Saturdays for Children
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
Ein Fall von Machtmissbrauch durch Harald T., dem Mitarbeiter des Wohnungsverbundes der LWL Münster?
27.06.2025 | Daniel Reisenbichler
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
Wenn Moral zur Ware wird - warum unser Wirtschaftssystem dringend einen gesellschaftlichen Reset braucht
27.06.2025 | Schöne neue Welt
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
Kulturelle Krise statt Einzeltäter-Drama: Zeit für ein neues Systemverständnis
25.06.2025 | Advokaturbüro Dr. Norbert Seeger
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
Norbert Seeger aus Liechtenstein - Expertise im internationalen Gesellschaftsrecht
25.06.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
