promoted | Saturdays for Children
Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
Justizskandal Münster: Mark Bellinghaus-Raubal wendet sich mit openPetition an die Öffentlichkeit
Beweise sind dazu da Recht zu erhalten. Vor der Justiz Münster scheint dies jedoch eine schwierige Sache zu sein.
Pressemitteilung von Tobias Nöthe
Bei Kapitalanlage muss auch über Risiken informiert werden
02.10.2014
Politik, Recht & Gesellschaft
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/bank-und-kapitalmarktrecht/anlegerschutz/) , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und er hat vom OLG Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das OLG führte aus, aus dem Wertpapierhandelsgesetz ergibt sich, dass die Produktinformationen eindeutig und ausgewogen sein müssen, das heißt, die Nachteile oder Risiken einer Kapitalanlage müssen im gleichen Umfang dargestellt werden wie die Vorteile. Insbesondere sei es nicht ausreichend, wenn bei einem Angebot der Anlage im Internet nur die Vorteile genannt werden und im Übrigen auf andere Dokumente, beispielsweise den Emissionsprospekt, verwiesen werde, selbst wenn diese dort verlinkt seien. Das gelte selbst dann, wenn in den verlinkten Dokumenten in ausreichendem Umfang über die Risiken informiert werde.
Vorliegend bot die Beklagte wohl auf ihrer Internetseite Genussscheine eines niedersächsischen Solarparks an. Sie hob scheinbar zwei Vorteile der Kapitalanlage konkret hervor, namentlich die hohe Verzinsung in Höhe von 5,65% pro Jahr und die "Projektsicherheiten im Rang nach der fremdfinanzierenden Bank", welche der Solarparkbetreiber zugunsten der Kapitalanleger stellt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband machte geltend, die Risiken der Anlage seien nur sehr knapp und allgemein dargestellt worden. Dadurch würde für potenzielle Anleger nicht deutlich, dass die besagten Genussscheine nicht der Einlagensicherung unterliegen, d.h. bei einer Insolvenz des Solarparks das Risiko des Totalverlustes der Kapitalanlage droht. Auch werde nicht deutlich, dass nachrangige Sicherheiten bei einer hohen Fremdfinanzierung letztlich von geringem Wert sind. In Bezug auf die Verzinsung der Kapitalanlage werde weiter nicht darauf hingewiesen, dass Kursverluste in Betracht kommen, wenn das Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt steigt. Hinzu kommt, dass dem Kapitalanleger nicht erklärt wird, was genau mit "Projektsicherheiten" tatsächlich gemeint ist.
Anlegern ist zu raten, etwaige bestehende Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen, da dieser helfen kann, die Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Jedenfalls sollten Anleger nicht tatenlos zusehen, insbesondere im Falle einer Insolvenz ist Handeln gefragt.
Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen. Sie erwartet an unseren Standorten (http://noethelegal.com/standorte/) in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.
Anleger Anlegerschutz Bank- und Kapitalmarktrecht Bankrecht NOETHE LEGAL NOETHE LEGAL Rechtsanwälte Rechtsanwalt Schadensersatzanspruch Wirtschaftskanzlei
http://noethelegal.com
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
In der Sürst 3 53111 Bonn
Pressekontakt
http://noethelegal.com
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
In der Sürst 3 53111 Bonn
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Tobias Nöthe
23.10.2014 | Tobias Nöthe
OLG Düsseldorf: Abnahme für Fälligkeit unter Umständen nicht entscheidend
OLG Düsseldorf: Abnahme für Fälligkeit unter Umständen nicht entscheidend
20.10.2014 | Tobias Nöthe
OLG Hamm: Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung bei geschlossenen Fonds
OLG Hamm: Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung bei geschlossenen Fonds
09.10.2014 | Tobias Nöthe
Santa Pamina der MPC Santa P-Schiffe 2 in Seenot?
Santa Pamina der MPC Santa P-Schiffe 2 in Seenot?
30.09.2014 | Tobias Nöthe
EuGH zu den Rechten von Lebensversicherungskunden
EuGH zu den Rechten von Lebensversicherungskunden
29.09.2014 | Tobias Nöthe
EuGH: Verminderte Freibeträge für Erbschaften
EuGH: Verminderte Freibeträge für Erbschaften
Weitere Artikel in dieser Kategorie
18.03.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Mitbestimmung des Betriebsrates beim Einsatz von Headsets
Mitbestimmung des Betriebsrates beim Einsatz von Headsets
18.03.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte
18.03.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Mitbestimmung des Betriebsrats bei "Desk Sharing" und/oder einer "Clean Desk-Policy"
Mitbestimmung des Betriebsrats bei "Desk Sharing" und/oder einer "Clean Desk-Policy"
17.03.2025 | Sperbys Musikplantage
Berliner Landesregierung will Mobilitätsdienst für bedürftige Menschen abschaffen
Berliner Landesregierung will Mobilitätsdienst für bedürftige Menschen abschaffen
17.03.2025 | FRAPAN-Invest, Corp.
Trumps Interesse an Panama
Trumps Interesse an Panama
