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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Philipp Wolfgang
Tempolimit mit Schneeflockenschild gilt auch ohne Schnee
21.10.2014
Auto & Verkehr
21. Oktober 2014. "Nicht alle Autofahrer wissen, dass ein Tempolimit mit dem Zusatzschild Schneeflocke verbindlich ist, auch wenn es keinen Schnee gibt", sagt Rechtsanwalt Sascha Giller von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist auch ohne Schnee verbindlich, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. 1 RBs 125/14).
Wenn ein Tempolimit mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" (im Amtsdeutsch: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung) versehen ist, ist die Beschränkung verbindlich, auch wenn es keinen Schnee gibt. Wie das OLG Hamm entschied, gelte die angeordnete Höchstgeschwindigkeit auch in den Zeiten, in denen keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschen.
Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Tempolimit, das an einer Bundesstraße 80 km/h als Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht. Ein junger Autofahrer fiel im Januar 2014 der Polizei auf der Bundesstraße wegen hoher Geschwindigkeit (125 km/h) auf. Sein Vergehen wurde deshalb mit einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot geahndet. Obwohl an diesem Tag keine winterlichen Straßenverhältnisse vorgelegen hätten, sei das Tempolimit verbindlich, so das OLG. In der Begründung hieß es: "Das eine Schneeflocke darstellende Zusatzschild enthalte bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen entbehrlichen Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlicher Straßenverhältnisse abwehren solle."
Rechtsanwalt Sascha Giller: "Einfach ausgedrückt heißt das, hier gilt ein Tempolimit von 80 km/h, weil es winterliche Straßenverhältnisse geben kann. Es heißt im Umkehrschluss jedoch nicht, dass die Höchstgeschwindigkeit nur bei winterlichen Verhältnissen gilt."
Anders ist dies beim Zusatzschild "bei Nässe". "Dieses Zusatzschild muss nur beachtet werden, wenn die gesamte Fahrbahn mit Wasser bedeckt ist", so Giller. Das Schild kann missachtet werden, wenn die Fahrbahn nur feucht ist, oder nur vereinzelt Pfützen zu sehen sind.
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PWB Rechtsanwälte
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