Pressemitteilung von Andreas Tepe

Zusammenstoß an Zebrastreifen oder Ampel: Sind Autofahrer automatisch allein Schuld?


Auto & Verkehr

Wiesbaden, 12. November 2014. Sicherheitszone Ampel oder Zebrastreifen: Tragen Autofahrer bei Unfällen mit Passanten immer die alleinige Verantwortung? Davon ist laut einer Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24 rund ein Drittel der Deutschen überzeugt. Doch auch Fußgänger und Radfahrer können an den Übergängen Zusammenstöße verursachen. "Läuft jemand plötzlich auf einen Zebrastreifen, kann ein nahendes Auto auch bei geringem Tempo nur schwer rechtzeitig bremsen", sagt Andreas Tepe von R+V24. "Gerade in der dunklen Jahreszeit bei schlechter Sicht ist besondere Vorsicht gefragt".

Die R+V24-Studie zeigt zudem: Wer keinen Führerschein besitzt, ist sich des Risikos noch weniger bewusst. 42 Prozent der Fußgänger gehen davon aus, für Unfälle an Ampel oder Zebrastreifen nicht verantwortlich zu sein. Doch wer hinter dem Steuer sitzt, muss anderen Verkehrsteilnehmern zwar das Überqueren der Straße ermöglichen. Vergewissert sich ein Passant oder Radler aber vorher nicht über mögliche Gefahren, kann er einen Unfall mitverursachen. Bei Fehlverhalten droht ein Bußgeld - und im schlimmsten Fall sogar Schadenersatz für das Opfer.

Radfahren auf dem Zebrastreifen verboten
Fußgänger sind im Bereich eines Zebrastreifens geschützt. Für Radfahrer greift dieser Schutz aber nur, wenn sie absteigen und schieben. Überqueren Radler eine Straße auf ihrem Zweirad, gefährden sie nicht nur den Verkehr, sondern auch die mit ihnen kreuzenden Fußgänger. Gefährlich wird es auch an Ampeln: Nicht immer kann ein Autofahrer rechtzeitig bremsen, wenn ihn ein Verkehrsteilnehmer überrascht, der bei Rot die Straße überquert.

Trotzdem gilt natürlich: Auch wenn Autofahrer bei Unfällen nicht immer die volle Verantwortung tragen - an Zebrastreifen und Ampeln sollten sie grundsätzlich langsam und vorsichtig fahren, auf Überholmanöver verzichten und im Zweifel lieber einmal zu viel auf die Bremse treten als einmal zu wenig.
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