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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Sabine Gladkov
ERGO Verbaucherinformation "Wenn jede Sekunde zählt"
07.02.2011
Auto & Verkehr
Auch wenn die Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr seit Jahren rückläufig ist, ereignen sich auf deutschen Straßen jährlich noch immer rund 2,3 Mio. Verkehrsunfälle mit über 1.000 Verletzten pro Tag. Jeder Unfall, egal ob mit oder ohne Personenschaden, stellt dabei eine außerordentliche Stresssituation für alle Beteiligten dar - und doch kommt es gerade dann darauf an, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wie sich Beteiligte und Ersthelfer am Unfallort richtig verhalten, erklärt Schadenexpertin Tanja Cronenberg von ERGO.
Nebel, eine verregnete oder vereiste Fahrbahn, zu hohe Geschwindigkeit: Gerade bei schlechten Witterungsverhältnissen häufen sich die Stau- und Unfallwarnungen. "Was allerdings zu tun ist, wenn es tatsächlich einmal kracht und schnelles Handeln plötzlich lebenswichtig sein kann, wissen leider viel zu wenige Autofahrer", bedauert ERGO Expertin Tanja Cronenberg.
Ruhig bleiben und Unfallstelle sichern
"Ob Sie nun Verursacher, Beteiligter oder lediglich Zeuge eines Verkehrsunfalls sind: Wenn es zu einer Karambolage kommt, ist eine schnelle und besonnene Reaktion gefragt", sagt Tanja Cronenberg und erklärt: "Das Wichtigste ist dabei, Ruhe zu bewahren. Um die Gefahr eines Folgeunfalls zu minimieren, sollte zunächst die Unfallstelle gesichert werden. Schalten Sie hierfür die Warnblinkanlage Ihres Fahrzeugs ein und stellen Sie Ihr Warndreieck gut sichtbar für den nachfolgenden Verkehr auf." Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand zum Unfallort dabei mindestens 100 Meter betragen.
Hilfe leisten und Rettungskräfte alarmieren
Ist die Unfallstelle gesichert, müssen umgehend Verletze versorgt und der Rettungsdienst verständigt werden. "Um möglichst effizient Hilfe leisten zu können, sollten Sie sich zuerst einen groben Überblick verschaffen und abschätzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden", rät die ERGO Expertin. Steht beispielsweise ein Auto in Flammen und ist jemand darin eingeklemmt oder bewusstlos, hat die Rettung dieser Person allerhöchste Priorität. Ist dagegen keine direkte Gefahr in Verzug und sind die Insassen bei Bewusstsein, sollte auf das Eintreffen der Rettungskräfte gewartet werden. Wichtig: "Schrecken Sie bei der notwendigen Ersthilfe auf keinen Fall davor zurück, möglicherweise etwas falsch zu machen", meint Tanja Cronenberg. "Eine gebrochene Rippe ist schließlich ein vergleichsweise kleines Übel, wenn Sie dafür jemandem das Leben retten."
D.A.S. Rechtstipp: Keine Angst vor erster Hilfe
Rechtlich brauchen Ersthelfer nichts zu befürchten: Nach § 323c des Strafgesetzbuchs ist jeder sogar dazu verpflichtet, bei einem Unfall so gut wie möglich und im Rahmen seiner Mittel erste Hilfe zu leisten. "Wer nicht anhält, wegsieht oder sich ohne zu helfen vom Ort des Geschehens entfernt, macht sich strafbar", warnt daher die Juristin Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutzversicherung und fügt hinzu: "Mir ist kein Fall in Deutschland bekannt, in dem ein medizinischer Laie wegen Fehlern beim Durchführen von Erste-Hilfe-Maßnahmen verurteilt wurde. Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung gehören dagegen vor Gericht zum traurigen Tagesgeschäft."
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