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Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
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Pressemitteilung von Brigitte Römstedt
Achtung, Abschleppgefahr: Wenn der Parkplatz plötzlich zur Halteverbotszone wird
06.06.2017
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 6. Juni 2017. Nach zwei Wochen Sommerurlaub entspannt nach Hause kommen, doch dann der große Schreck: Das auf der Straße geparkte Auto ist weg. Die Stadtverwaltung hatte dort ein mobiles Parkverbot eingerichtet - und das Fahrzeug kurzerhand abschleppen lassen. Um solche unliebsamen Überraschungen zu vermeiden, sollten Urlauber regelmäßig nach ihrem Wagen schauen lassen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.
Ob Umzug, Straßenfest oder Bauarbeiten: Wo Parken heute noch erlaubt ist, kann schon morgen ein Halteverbotsschild stehen. "Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht für Dauerparker gedacht. Jederzeit können Städte und Kommunen zeitlich befristete Halteverbote auf Straßen oder Parkplätzen einrichten, auch in dicht besiedelten Innenstädten. Diese Sperrungen kündigen sie häufig mindestens drei Tage vorher durch mobile Verkehrszeichen an", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter.
Abschleppen erlaubt
Wer die Schilder übersieht oder missachtet, hat das Nachsehen. Das Auto kann abgeschleppt werden. Die Kosten für Abschleppen und Aufbewahrung muss der Halter zahlen. Das gilt auch, wenn er im Urlaub ist und das Schild nicht sehen konnte. Auf Nummer sicher gehen Autobesitzer, wenn sie während ihrer Abwesenheit Freunde oder Nachbarn bitten, regelmäßig nach ihrem Fahrzeug zu schauen und es im Zweifelsfall wegzufahren.
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