promoted | KFZ-Versicherung-trotz-Schufa.de
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag: Ein Portal hilft Betroffenen
Pressemitteilung von Gudrun Steinbach
Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
20.11.2018
Auto & Verkehr
Seit dem Dieselskandal um manipulierte Abgaswerte ist in Deutschland die Nachfrage nach neuen und gebrauchten Diesel-Pkws rapide gesunken. Immer mehr Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Städten beunruhigen die Besitzer von betroffenen Autos. Wer sein Fahrzeug aktuell wiederverkaufen möchte, ist mit zweierlei Problemen konfrontiert. Zum einen nehmen einige Autohändler keine gebrauchten Diesel mehr in Zahlung und zum andern sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt eine verlängerte Standzeit und ein erhöhter Abschlag beim Verkauf hinzunehmen.
Der Imageverlust des Diesels hat zu einem erhöhten Wertverlust geführt. Der Wertverlust lässt sich nach Schwacke für eine Automarke, einen bestimmten Typ mit einer bestimmten Motorisierung anhand der Verkaufswerte bestimmen. Vergleicht man die Verkaufspreise für Diesel der vergangenen Jahre, so liegen die aktuellen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darunter. Schön wäre es, wenn der Fiskus diesen erhöhten Wertverlust anerkennen würde. Ist aber leider nicht so. Auf dem zusätzlichen Wertverlust bleibt der Steuerzahler aufgrund der Politik und vorliegenden Gerichtsurteilen sitzen.
Einem weiteren Wertverlust kann der Pkw-Halter nur durch regelmäßige Inspektionen, Instandhaltung und Pflege seines Wagens entgegenwirken. Wer in seinem Wagen raucht, muss ohnehin einen größeren Wertverlust in Kauf nehmen. Viele sind auch von den kommenden Dieselfahrverboten gar nicht betroffen. Wer z. B. auf dem Land wohnt, muss sich genauso wenig darüber Gedanken machen wie Anwohner, Schwerbehinderte, Handwerker und Gewerbetreibende. Sie alle können den Wertverlust auch dahingehend umgehen, dass sie ihren Diesel einfach behalten und wie bisher weiterhin fahren statt ihn unter Wert zu verkaufen
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstrasse 17 80992 München
Pressekontakt
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Strasse 5 93128 Regenstauf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Gudrun Steinbach
18.12.2018 | Gudrun Steinbach
Mehr Zeit für die Steuererklärung in 2019
Mehr Zeit für die Steuererklärung in 2019
07.12.2018 | Gudrun Steinbach
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
14.11.2018 | Gudrun Steinbach
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
30.10.2018 | Gudrun Steinbach
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
23.10.2018 | Gudrun Steinbach
Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!
Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2024 | NGO Ebner Rita
Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h jetzt bald einführen
Geschwindigkeitsbegrenzung 70 km/h jetzt bald einführen
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
22.11.2024 | EVUM Motors GmbH
Kosten senken, nachhaltig wachsen: Unternehmen profitieren vom Evum
Kosten senken, nachhaltig wachsen: Unternehmen profitieren vom Evum
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
Neue Lichttechnik für Autohäuser
20.11.2024 | AD Vimotion GmbH
Glanzlichter auf der Essen Motor Show: OXIGIN und CARMANI
Glanzlichter auf der Essen Motor Show: OXIGIN und CARMANI