Mehr Zeit für die Steuererklärung in 2019
18.12.2018
Politik, Recht & Gesellschaft
Ab 2019 ist weniger Stress mit der Einkommensteuererklärung angesagt. Der Termin für die Abgabe verschiebt sich für alle Pflichtveranlagten und Selbstersteller um zwei Monate nach hinten. Statt Ende Mai muss nun erst bis 31. Juli abgegeben werden. Auch Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen haben für die Abgabe der Steuererklärung zwei Monate länger Zeit. Die Frist verlängert sich automatisch bis zum 29. Februar 2020. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist sogar auf den 2. März 2020.
Für diejenigen, die nicht steuerpflichtig sind, ändert sich nichts. Sie haben nach wie vor rückwirkend vier Jahre für die freiwillige Einreichung einer Steuererklärung Zeit. Ob sich eine freiwillige Abgabe lohnt, kann z. B. ein Lohnsteuerhilfeverein berechnen. Für Rentner, die davon ausgehen, dass sie nicht steuerpflichtig sind, gilt als Abgabefrist der im Aufforderungsschreiben genannte Termin.
http://www.lohi.de/steuertipps (https://www.lohi.de/steuertipps.html)
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstrasse 17 80992 München
Pressekontakt
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Strasse 5 93128 Regenstauf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Gudrun Steinbach
07.12.2018 | Gudrun Steinbach
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
20.11.2018 | Gudrun Steinbach
Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
14.11.2018 | Gudrun Steinbach
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
30.10.2018 | Gudrun Steinbach
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
23.10.2018 | Gudrun Steinbach
Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!
Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
02.05.2025 | Europäischer Universitätsverlag GmbH
Neues Buch: Begegnungen mit Tisa von der Schulenburg
Neues Buch: Begegnungen mit Tisa von der Schulenburg
02.05.2025 | Buchautor Dr. Thies Claussen
Bestimmen Katastrophen, Angst und Pessimismus unser Leben?
Bestimmen Katastrophen, Angst und Pessimismus unser Leben?
02.05.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten ärztlichen Bescheinigung?
Erschütterung des Beweiswerts einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten ärztlichen Bescheinigung?
02.05.2025 | Anwaltsbüro Windirsch, Britschgi & Wilden
Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung?
Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung?
30.04.2025 | Bredemeyer & Steinert GbR
Seriöse Online-Coachings - gibt es sie noch? EcomWave im Fokus
Seriöse Online-Coachings - gibt es sie noch? EcomWave im Fokus
