Mehr Zeit für die Steuererklärung in 2019
18.12.2018 / ID: 307595
Politik, Recht & Gesellschaft
Ab 2019 ist weniger Stress mit der Einkommensteuererklärung angesagt. Der Termin für die Abgabe verschiebt sich für alle Pflichtveranlagten und Selbstersteller um zwei Monate nach hinten. Statt Ende Mai muss nun erst bis 31. Juli abgegeben werden. Auch Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen haben für die Abgabe der Steuererklärung zwei Monate länger Zeit. Die Frist verlängert sich automatisch bis zum 29. Februar 2020. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist sogar auf den 2. März 2020.
Für diejenigen, die nicht steuerpflichtig sind, ändert sich nichts. Sie haben nach wie vor rückwirkend vier Jahre für die freiwillige Einreichung einer Steuererklärung Zeit. Ob sich eine freiwillige Abgabe lohnt, kann z. B. ein Lohnsteuerhilfeverein berechnen. Für Rentner, die davon ausgehen, dass sie nicht steuerpflichtig sind, gilt als Abgabefrist der im Aufforderungsschreiben genannte Termin.
http://www.lohi.de/steuertipps (https://www.lohi.de/steuertipps.html)
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstrasse 17 80992 München
Pressekontakt
http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Werner-von-Siemens-Strasse 5 93128 Regenstauf
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Gudrun Steinbach
07.12.2018 | Gudrun Steinbach
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
20.11.2018 | Gudrun Steinbach
Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
14.11.2018 | Gudrun Steinbach
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
30.10.2018 | Gudrun Steinbach
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
23.10.2018 | Gudrun Steinbach
Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!
Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!
Weitere Artikel in dieser Kategorie
07.11.2025 | Schmelz Rechtsanwälte OG
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
Sturmschäden durch umstürzende Bäume: Neue Baumhaftung
06.11.2025 | starkundauthentisch
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
Führen im Zeitalter der KI - Mensch, bleib menschlich!
06.11.2025 | Bund-Verlag GmbH
Deutscher Betriebsrätepreis 2025 für #HaltzuGewalt
Deutscher Betriebsrätepreis 2025 für #HaltzuGewalt
05.11.2025 | BVIZ e. V.
Eine erfolgreiche Hightech-Agenda braucht entsprechende Umsetzungsstrukturen
Eine erfolgreiche Hightech-Agenda braucht entsprechende Umsetzungsstrukturen
05.11.2025 | MAROKKO ZEITUNG
König Mohammed VI. führt einen neuen Nationalfeiertag ein: "das Fest der Einheit"
König Mohammed VI. führt einen neuen Nationalfeiertag ein: "das Fest der Einheit"

