Pressemitteilung von Dr. Claudia Wagner

Welche Regeln gelten in einer Fahrradstraße? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Auto & Verkehr

Philipp H. aus Neubiberg:
Ich habe schon öfter ein Schild mit einem Fahrrad und der Aufschrift "Fahrradstraße" gesehen. Welche Regeln gelten dort für Fahrrad- und Autofahrer?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Eine Fahrradstraße ist exklusiv für Radfahrer. Nur wenn Zusatzschilder es erlauben, dürfen auch Autos oder Krafträder, also zum Beispiel Motorräder, sie befahren oder dort parken. Ein Zusatzschild kann die Fahrradstraße auch allgemein für Anlieger freigeben - egal mit welchem Gefährt. Alle Verkehrsteilnehmer müssen sich jedoch nach den Fahrradfahrern richten, etwa bei der Geschwindigkeit: Diese beträgt für alle maximal 30 km/h. Das gilt natürlich auch für E-Bike-Modelle, die bis zu 45 km/h fahren können. Fahrradfahrer dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Behindern beispielsweise Autofahrer den Radverkehr oder gefährden sie Radfahrer, droht ihnen ein Bußgeld. Ansonsten gelten die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung, etwa das Rechtsfahrgebot. Übrigens: Kinder unter acht Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Bürgersteig fahren - auch wenn es eine Fahrradstraße gibt. Auch einen baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg dürfen sie nutzen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 970


Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.ergo.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.

Bildquelle: ERGO Group
ERGO Group ERGO Versicherung ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH Versicherung Verbraucher Hartzkom Bußgeld Radfahrer Fahrrad Radweg Fahrradstraße Zusatzschilder Radverkehr Geschwindigkeit

http://www.ergo.com
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40198 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte
Betrug im Oldtimerrecht: Die Bedeutung von Matching Numbers
21.11.2024 | LED Explorer GmbH
Neue Lichttechnik für Autohäuser
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 7
PM gesamt: 419.027
PM aufgerufen: 71.048.592