Anhänger auf der Straße parken: nur zwei Wochen erlaubt
03.04.2024 / ID: 409770
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 3. April 2024. Wohin mit einem Anhänger, wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz ist? Er darf auf der Straße stehen - aber höchstens zwei Wochen an derselben Stelle. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Öffentlicher Parkraum ist knapp, vor allem in Städten. Deswegen dürfen Anhänger höchstens 14 Tage lang an einem Ort stehen. Wer den Anhänger länger stehen lässt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. "Die Frist verlängert sich auch nicht, wenn man den Anhänger einfach einen oder zwei Parkplätze weiterschiebt", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. "Andere Verkehrsteilnehmende müssen eine echte Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen." Erst auf einem komplett neuen Parkplatz beginnt die Frist neu - und der Anhänger darf wieder zwei Wochen parken.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Parkregeln gelten für "normale" Anhänger ebenso wie für Wohnwagen.
- Anders sieht es bei Anhängern oder Wohnwagen aus, die noch an einem Fahrzeug hängen: Sie dürfen überall unbeschränkt parken, wenn kein grundsätzliches Parkverbot gilt.
- Wer seinen Anhänger auf der Straße abstellt, sollte diesen mit Unterlegkeilen vor den Reifen gegen Wegrollen sichern. Manche Anhänger haben zudem eine Feststellbremse.
- Ebenso wie Autos müssen auch Anhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung, in der Regel alle zwei Jahre. Sonst sind Verwarngelder ab 15 Euro möglich.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
10.12.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Weihnachtsgeschenke im Auto locken Diebe an
Weihnachtsgeschenke im Auto locken Diebe an
03.12.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Irrläufer-Pakete: Nur bestellte Ware bezahlen
Irrläufer-Pakete: Nur bestellte Ware bezahlen
26.11.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Kontaktlinsen bei Erkältung - riskant für die Augen
Kontaktlinsen bei Erkältung - riskant für die Augen
13.11.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
E-Scooter: Im Herbst und Winter steigt das Unfallrisiko
E-Scooter: Im Herbst und Winter steigt das Unfallrisiko
05.11.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Auf eigenes Risiko: Bargeld unterm Kopfkissen
Auf eigenes Risiko: Bargeld unterm Kopfkissen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.01.2026 | Cineblock Verkehrssicherung Hessen GmbH
Verkehrssicherung im Rhein-Main-Gebiet: sichere Abläufe in Frankfurt und Umgebung
Verkehrssicherung im Rhein-Main-Gebiet: sichere Abläufe in Frankfurt und Umgebung
03.01.2026 | KeyTik Autoschlüsseldienst
KeyTik Autoschlüsseldienst – Professionelles Nachmachen und Programmieren von Autoschlüsseln
KeyTik Autoschlüsseldienst – Professionelles Nachmachen und Programmieren von Autoschlüsseln
02.01.2026 | AMS Auto GmbH
AMS Auto GmbH baut Youngtimer-Sortiment gezielt aus
AMS Auto GmbH baut Youngtimer-Sortiment gezielt aus
30.12.2025 | Beulendoktor München CarDentWorks
Hagelschaden Reparatur München: Beulendoktor beseitigt Dellen ohne Wertverlust
Hagelschaden Reparatur München: Beulendoktor beseitigt Dellen ohne Wertverlust
29.12.2025 | Beulendoktor München CarDentWorks
Smart Repair München - Warum neu lackieren, wenn Smart Repair reicht?
Smart Repair München - Warum neu lackieren, wenn Smart Repair reicht?

