Pressemitteilung von Infocenter der R+V Versicherung

Anhänger auf der Straße parken: nur zwei Wochen erlaubt


03.04.2024 / ID: 409770
Auto & Verkehr

Anhänger auf der Straße parken: nur zwei Wochen erlaubtWiesbaden, 3. April 2024. Wohin mit einem Anhänger, wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz ist? Er darf auf der Straße stehen - aber höchstens zwei Wochen an derselben Stelle. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Öffentlicher Parkraum ist knapp, vor allem in Städten. Deswegen dürfen Anhänger höchstens 14 Tage lang an einem Ort stehen. Wer den Anhänger länger stehen lässt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. "Die Frist verlängert sich auch nicht, wenn man den Anhänger einfach einen oder zwei Parkplätze weiterschiebt", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. "Andere Verkehrsteilnehmende müssen eine echte Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen." Erst auf einem komplett neuen Parkplatz beginnt die Frist neu - und der Anhänger darf wieder zwei Wochen parken.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Parkregeln gelten für "normale" Anhänger ebenso wie für Wohnwagen.
- Anders sieht es bei Anhängern oder Wohnwagen aus, die noch an einem Fahrzeug hängen: Sie dürfen überall unbeschränkt parken, wenn kein grundsätzliches Parkverbot gilt.
- Wer seinen Anhänger auf der Straße abstellt, sollte diesen mit Unterlegkeilen vor den Reifen gegen Wegrollen sichern. Manche Anhänger haben zudem eine Feststellbremse.
- Ebenso wie Autos müssen auch Anhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung, in der Regel alle zwei Jahre. Sonst sind Verwarngelder ab 15 Euro möglich.

(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

Firmenkontakt:

Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
01.07.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Schwimmen in Flüssen: Die unterschätzte Gefahr
24.06.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Gefährliche Autofahrt: Wenn Kinder sich abschnallen
11.06.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Wenn der Balkon zum gefährlichen Spielplatz wird
02.06.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Autofahrt in den Urlaub: Sicherheitsrisiko Dachbox
22.05.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Jobben nach dem Abitur: Wie am besten?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
01.07.2025 | UNION TANK Eckstein GmbH & Co. KG
UTA Edenreds Ladenetz umfasst jetzt auch Ladestationen von Powerdot
30.06.2025 | Fendt-Caravan GmbH
Der NEXT 380 auf de Caravan Salon Düsseldorf
30.06.2025 | VMF - Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. / c/o Büro 5
Hüsges ist neuer Premiumpartner des VMF
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 427.784
PM aufgerufen: 72.569.371