Anhänger auf der Straße parken: nur zwei Wochen erlaubt
03.04.2024 / ID: 409770
Auto & Verkehr
Wiesbaden, 3. April 2024. Wohin mit einem Anhänger, wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz ist? Er darf auf der Straße stehen - aber höchstens zwei Wochen an derselben Stelle. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Öffentlicher Parkraum ist knapp, vor allem in Städten. Deswegen dürfen Anhänger höchstens 14 Tage lang an einem Ort stehen. Wer den Anhänger länger stehen lässt, muss mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen. "Die Frist verlängert sich auch nicht, wenn man den Anhänger einfach einen oder zwei Parkplätze weiterschiebt", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. "Andere Verkehrsteilnehmende müssen eine echte Chance haben, in diesem Bereich ihr Auto abzustellen." Erst auf einem komplett neuen Parkplatz beginnt die Frist neu - und der Anhänger darf wieder zwei Wochen parken.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Die Parkregeln gelten für "normale" Anhänger ebenso wie für Wohnwagen.
- Anders sieht es bei Anhängern oder Wohnwagen aus, die noch an einem Fahrzeug hängen: Sie dürfen überall unbeschränkt parken, wenn kein grundsätzliches Parkverbot gilt.
- Wer seinen Anhänger auf der Straße abstellt, sollte diesen mit Unterlegkeilen vor den Reifen gegen Wegrollen sichern. Manche Anhänger haben zudem eine Feststellbremse.
- Ebenso wie Autos müssen auch Anhänger regelmäßig zur Hauptuntersuchung, in der Regel alle zwei Jahre. Sonst sind Verwarngelder ab 15 Euro möglich.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
Infocenter der R+V Versicherung
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Infocenter der R+V Versicherung
17.06.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten
Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten
11.06.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall?
Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall?
28.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Auto parken: Offene Fenster können teuer werden
Auto parken: Offene Fenster können teuer werden
20.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen
07.05.2026 | Infocenter der R+V Versicherung
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert
Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.06.2026 | Truck1
Partnerschaft von Truck1 und New Housing 2026: Effiziente Logistik für die Branche der mobilen Architektur
Partnerschaft von Truck1 und New Housing 2026: Effiziente Logistik für die Branche der mobilen Architektur
19.06.2026 | Krain Elektroroller
Mobil sein ohne Autoführerschein: Moderne Seniorenmobile von Krain Elektroroller aus Eitorf
Mobil sein ohne Autoführerschein: Moderne Seniorenmobile von Krain Elektroroller aus Eitorf
19.06.2026 | Krain Elektroroller
Bei jedem Wetter mobil sein mit den sicheren Kabinenrollern von Krain Elektroroller aus Eitorf
Bei jedem Wetter mobil sein mit den sicheren Kabinenrollern von Krain Elektroroller aus Eitorf
19.06.2026 | Zaptec Deutschland GmbH
Zaptec und Sonepar schließen strategische Partnerschaft im Bereich Elektromobilität
Zaptec und Sonepar schließen strategische Partnerschaft im Bereich Elektromobilität
17.06.2026 | PEARL GmbH
Lescars OBD2-Kfz-Batterie-Wächter mit Sprachansage
Lescars OBD2-Kfz-Batterie-Wächter mit Sprachansage

