Hochwasserwarnung: Autos in Sicherheit bringen
13.09.2024 / ID: 417904
Auto & Verkehr

Schäden durch Überschwemmung sind grundsätzlich in der Teilkaskoversicherung versichert. Allerdings müssen Autobesitzerinnen und Autobesitzer handeln, wenn Hochwasser droht. "Nach einer behördlichen Hochwasserwarnung sollte das Fahrzeug aus der Gefahrenzone gebracht werden - auch aus gefährdeten Tiefgaragen", erklärt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung. Wer das Fahrzeug trotz Warnung im Überflutungsgebiet stehen lässt, handelt unter Umständen grob fahrlässig. "Dann ist der Versicherungsschutz gefährdet", so Richter weiter.
R+V-Experte Richter rät zudem dringend davon ab, mit dem Auto durch überflutete Straßen zu fahren. "Autos sind nicht wassertauglich, auch wenn das im Kino manchmal anders aussieht." Saugt der Motor Wasser an und wird er dadurch beschädigt, spricht man von einem Wasserschlag. Einen Schaden durch Wasserschlag bezahlt die Teilkasko nur in Ausnahmefällen. "Deckung besteht über die Vollkasko. Aber auch hier kann grobe Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz gefährden", sagt Richter.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wasserschäden am Auto sollten sofort der Kfz-Versicherung gemeldet werden.
- Hat das Wasser die Wagentür erreicht, lohnt vor der Weiterfahrt eine Überprüfung in der Werkstatt: Motor, Katalysator oder Elektronik könnten beschädigt worden sein.
- Wenn das Fahrzeug komplett unter Wasser stand, ist es meist ein Totalschaden.
Mehr Informationen zu Extremwetterereignissen, Prävention und Versicherungsschutz finden Sie gebündelt auf Website Themenspezial Naturgefahren
(Bildquelle: Pixabay)
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