Parkplatzsuche: Samstag ist ein Werktag
05.02.2025 / ID: 424151
Auto & Verkehr

In der Nähe von Geschäften und Restaurants oder in belebten Wohnvierteln ist das Parken am Straßenrand oft erlaubt. Allerdings ist das in der Regel zeitlich beschränkt: Je nach Uhrzeit und Tag dürfen Autos dort nur mit Parkscheibe oder Parkschein stehen. "Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Knöllchen rechnen", sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung.
Die Verkehrsschilder zeigen, an welchen Tagen die Parkscheibe oder ein gekaufter Parkschein notwendig ist. So kann die Angabe zum Beispiel "Montag bis Freitag" oder "werktags" lauten. Wichtig zu wissen: "Der Samstag gehört zu den Werktagen. Nur Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht dazu", erklärt R+V-Experte Richter. Ausnahme: Die Beschilderung schließt den Samstag aus, es steht dort also "werktags außer samstags".
Bei defekter Parkuhr: Parken nur mit Parkscheibe
Was tun, wenn die Parkuhr defekt ist? "Man darf parken, muss sich aber an die Höchstparkdauer halten und eine Parkscheibe nutzen", sagt Richter. Diese darf auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden, bei Ankunft um 12:45 Uhr beispielsweise auf 13:00 Uhr. Dabei muss der Zeiger genau auf einem Strich stehen. "Die Parkscheibe nachzustellen und somit die Parkdauer zu verlängern, ist verboten", ergänzt Richter.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wird die Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten überschritten, sind 20 Euro fällig. Steht das Auto mehr als drei Stunden zu lang auf dem Parkplatz, erhöht sich das Bußgeld auf 40 Euro.
- Parkscheiben haben eine festgelegte Größe von 11 x 15 cm und müssen blau-weiß sein.
- Zudem sind inzwischen elektronische Parkscheiben erlaubt, wenn diese eine Typengenehmigung aufweist. Für sie gilt: Über dem Display muss gut lesbar "Ankunftszeit" stehen. Zudem muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 auf der Vorderseite abgebildet sein.
(Bildquelle: Pixabay)
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