ARAG, stimmt das?
20.10.2025 / ID: 434209
Auto & Verkehr

Stimmt. Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit steigt jährlich die Zahl der Autounfälle durch Wildwechsel. Das liegt daran, dass die Tiere verstärkt in der Dämmerung unterwegs sind und diese fällt nun immer früher mit den Hauptverkehrszeiten zusammen. Durch die Zeitumstellung, die bald naht, liegt zudem die Aktivitätsphase gerade von Damwild in Zeiten des Berufsverkehrs. Dazu kommt verstärkter Nebel, der die Sicht behindert. Insbesondere an Wald- und Feldrändern sollten Autofahrer aufmerksam sein und die Geschwindigkeit reduzieren. Wenn ein Tier im Scheinwerferlicht auftaucht: abblenden, bremsen und hupen. Niemals ausweichen. Das Risiko, in den Gegenverkehr zu geraten oder den Wagen zu überschlagen, ist viel zu groß. Und die ARAG Experten warnen auch vor Nachzüglern, denn selten kommt ein Tier allein.
Wenn man ein Wildtier überfährt, darf man es mitnehmen
Stimmt nicht. Keinesfalls darf man ein Wildtier - egal, ob Reh, Wildschwein oder Kleintier - mitnehmen, wenn man in einen Wildunfall verwickelt war. Und das ist unabhängig davon, ob es tot oder nur verletzt ist und ob man ihm helfen will. Vielmehr macht man sich strafbar, da dies den Straftatbestand der Jagdwilderei nach Paragraf 292 Strafgesetzbuch erfüllt und mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Stattdessen ist der Unfall meldepflichtig. Die ARAG Experten raten also dringend, die Polizei zu informieren. Diese wiederum kümmert sich um die Weiterleitung der Information an den zuständigen Förster oder Jagdpächter, der schließlich entscheidet, was mit dem Tier geschieht.
Bei einem Wildunfall zahlt die Teilkaskoversicherung
Stimmt weitestgehend. In der Teilkaskoversicherung für das Kraftfahrzeug ist in der Regel eine Wildunfallversicherung enthalten. Diese übernimmt alle Fahrzeugschäden, die durch die direkte Kollision mit dem Tier entstanden sind, ebenso wie die Abschleppkosten. Sollte das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden sein, ist der Wiederbeschaffungswert ebenfalls abgedeckt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Neuwert meist nur von einer Vollkaskoversicherung übernommen wird. Schwieriger wird es, wenn der Fahrer ein Ausweichmanöver versucht und dabei einen Unfall verursacht, in den das Wildtier gar nicht direkt verwickelt ist. Hier wird in der Regel differenziert: Handelt es sich bei dem unfallverursachenden Tier um ein größeres Wildtier wie ein Wildschwein oder Damwild, kann dies von der Teilkaskoversicherung akzeptiert werden, weil größerer Schaden abgewendet worden ist. Bei einem Fuchs, einem Hasen oder vergleichbaren Kleintieren kann das anders aussehen, wenn der Schaden durch das Ausweichmanöver umfangreicher und teurer ausgefallen ist, als er beim Zusammenstoß gewesen wäre (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 276/02). Wichtig: Die Wildunfallbescheinigung von der Polizei oder vom Jagdpächter ist Grundlage für die Zahlung der Versicherung. Außerdem sind Fotos zur Dokumentation hilfreich.
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