Ersthelfer vor Ort - Verbraucherinformation der ERGO Group
10.11.2025 / ID: 435153
Auto & Verkehr
Wer als Erster an einem Unfallort ankommt, weiß oft nicht, wie er helfen soll. Viele fühlen sich überfordert, unsicher oder zögern. Gerade in diesen Momenten ist es aber wichtig, zu handeln und erste Hilfe zu leisten. Was darf ein Ersthelfer tun, was muss er tun, wenn Erste Hilfe erforderlich ist, und wo endet seine Verantwortung? Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf.Was viele nicht wissen: Erste Hilfe ist keine freiwillige Geste
In Deutschland ist jeder dazu verpflichtet, im Notfall Erste Hilfe zu leisten, sofern dies zumutbar ist und der Ersthelfer sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt. Wer nicht hilft, macht sich strafbar nach §323c des Strafgesetzbuches. Das Gesetz schützt gleichzeitig alle die helfen, denn auch, wer Ersthelfer behindert, macht sich strafbar. Andere Vorschriften sorgen dafür, dass Menschen, die Erste Hilfe leisten, nur im Ausnahmefall für Fehler haften, nämlich bei vorsätzlich zugefügten Schäden oder grober Fahrlässigkeit. Letzteres wäre zum Beispiel der Fall bei unterlassener Absicherung der Unfallstelle. Wer jemandem beim Versuch einer Herzdruckmassage versehentlich eine Rippe bricht, haftet in der Regel nicht. "Fehler passieren, aber entscheidend ist, zu handeln", so Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
Sicherheit an erster Stelle
Wer erste Hilfe leistet, muss zuvor die eigene Sicherheit gewährleisten. Eine ungesicherte Unfallstelle kann schnell zu weiteren Unfällen führen. Deshalb gilt: Überblick über die Situation bekommen und Gefahren erkennen. Dazu gehören fließender Verkehr, auslaufende Flüssigkeiten, Stromleitungen oder Feuer. Dann eine Warnweste anziehen, die Unfallstelle absichern und helfen. "Das Absichern der Unfallstelle bedeutet, die Warnblinker einzuschalten, ein Warndreieck aufzustellen und gegebenenfalls weitere Helfer um Unterstützung zu bitten", so ERGO-Rechtsexpertin Brandl. Das Warndreieck dabei im Stadtverkehr in 50 Metern Abstand zur Unfallstelle aufstellen, auf der Landstraße in 100 Metern und auf der Autobahn in mindestens 150 Metern Abstand. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, verletzte Personen soweit möglich aus einer Gefahrenzone zu bringen.
Soforthilfe
Am Unfallort zählt oft jede Minute. Deshalb ist es wichtig, Ruhe und einen klaren Kopf zu bewahren. Wer als Erster am Unfallort ist, setzt nach dem Absichern der Unfallstelle den Notruf 112 ab. "Entscheidend sind die sogenannten vier W-Fragen: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind beteiligt? Welche Verletzungen liegen vor? Am Ende auf Rückfragen warten", erklärt Brandl.
Dann beginnen die Erste-Hilfe-Maßnahmen:
- Atmung und Bewusstsein prüfen
- ggf. Herz-Lungen-Wiederbelebung durchführen bis der Rettungsdienst vor Ort ist
- Blutungen stillen
- Betroffene beruhigen, Maßnahmen gegen Schockzustand einleiten
- Personen in die stabile Seitenlage legen
"Viele haben Angst, etwas falsch zu machen. Aber das größte Risiko ist, gar nichts zu tun", betont Brandl. Menschen sind nach einem Unfall oft verängstigt, verwirrt oder geschockt. Beruhigende Worte und Blickkontakt können helfen, Panik zu vermeiden und die Erstversorgung zu erleichtern. Es ist außerdem wichtig, systematisch vorzugehen und Aufgaben gegebenenfalls mit anderen Ersthelfern zu koordinieren. Auch die Betreuung von Betroffenen gehört zu erster Hilfe.
Vorbereitung schützt im Ernstfall
Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt alle wichtigen Schritte, zum Beispiel die stabile Seitenlage oder das Absetzen eines Notrufs. "Deshalb empfiehlt es sich, den Kurs alle paar Jahre zu erneuern", ergänzt die Expertin. Vorbereitung bedeutet aber nicht nur Wissen, sondern auch praktische Vorsorge. Ein vollständiger Verbandskasten und griffbereite Warnwesten gehören daher immer ins Auto.
Mögliche Anlaufstellen für Erste-Hilfe-Kurse:
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Malteser
- ADAC
- Lokale gewerbliche Kursanbieter
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen):4.012
(Bildquelle: ERGO Group)
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