Betriebsratswahl 2014 - Das "Rundum-Sorglos-Paket"!
24.07.2013 / ID: 128351
Bildung, Karriere & Schulungen
An der Betriebsratswahl 2010 beteiligten sich 81 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer. Das ist weitaus mehr als bei allen anderen Wahlen in unserer Gesellschaft. Von "Wahlverdrossenheit" kann hier also nicht die Rede sein. Im Gegenteil, betriebliche Mitbestimmung - und vor Allem Mitgestaltung des Arbeitslebens - ist bisher eine Erfolgsgeschichte, die hoffentlich mit den aktuell anstehenden Wahlen fortgeschrieben wird. Die Tendenz, sich einzubringen und mitzugestalten, ist seit vielen Jahren steigend! Daher ist die Betriebsratswahl 2014 von großer Bedeutung.
Für die Betriebsratswahl 2014 gibt es eine Neuheit: die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. März 2013. Danach müssen bei der Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder im Entleiherbetrieb ab sofort die Leiharbeitskräfte mitgezählt werden, so dass sich sowohl die Anzahl der Betriebsratsmitglieder als auch die Anzahl der Freistellungen erhöht (§ 38 BetrVG).
Der Wahlvorstand und seine Mitglieder tragen eine hohe Verantwortung: innerhalb einer relativ kurzen Zeit haben sie die Betriebsratswahl nach komplizierten Vorschriften durchzuführen. Und das i. d. R. nur alle vier Jahre. Innerhalb eines solchen Zeitraums können sich erhebliche tatsächliche (z. B. veränderte Betriebsstrukturen) und rechtliche Herausforderungen (veränderte Wahlvorschriften, neue Rechtsprechung) ergeben.
Daher haben die Mitglieder des Wahlvorstands einen unbestritten Anspruch auf Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Ausübung ihres Amtes. Das Betriebsverfassungsgesetz legt in § 20 Abs. 3 fest: "Versäumnis von Arbeitszeit, die ... zur Betätigung im Wahlvorstand ... erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts".
Es ist das volle Entgelt mit allen Zuschlägen zu zahlen. Wenn ohne die Tätigkeit im Wahlvorstand Überstunden angefallen wären, sind sie ebenfalls zu vergüten, auch wenn es sich dabei nicht um regelmäßig anfallende Überstunden handelt (BAG 29.6.1988, AP Nr. 1 zu § 24 BPersVG).
Die Anfechtung einer Betriebsratswahl geschieht in der Realität eher selten. Dennoch ist eine solche Anfechtung mehr als ärgerlich und zeitaufwendig (zuletzt: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 12. Juni 2013 - 7 ABR 77/11). Daher tragen Wahlvorstände eine große Verantwortung für eine korrekte Wahldurchführung. Wenn eine Wahl angefochten und für nichtig erklärt wird, ist eine Neuwahl immer mit zusätzlicher Arbeit, Ärger und auch Kosten verbunden.
EWALD & Partner bietet in seinen Seminaren für die Wahlvorstände ein "Rundum -Sorglos-Paket" an, das hilft, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Wahlen sicher durchzuführen. 2-Tages-Schulung für "Anfänger" und einen Tag für "Wiederholer" reichen im Zusammenhang mit dem "Rundum -Sorglos-Paket" aus, um die Hürde Betriebsratswahl sicher zu nehmen.
Das "Rundum -Sorglos-Paket" besteht aus:
-Seminarskript
-Formularmappe zur Betriebsratswahl mit
-Übersicht über Wahlablauf, Wahlkalender, Stimmzettel, Musterschreiben und zahlreichen weiteren unterstützenden Formulare,
-Terminplaner und
-CD-ROM
Alle Termine zu dieser Wahl werden auf der Website angeboten:
http://www.betriebsratseminare-hamburg.de/3358/Seminar- Übersicht/Seminare/Betriebsratswahl_2013/2014.html
http://www.betriebsratseminare-hamburg.de
EWALD&Partner GbR
Volkerweg 12 22559 Hamburg
Pressekontakt
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