Qualifikation zum Experten für Veranstaltungssicherheit
13.09.2013 / ID: 136212
Bildung, Karriere & Schulungen
Düsseldorf, im September 2013 - Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Welche gesetzlichen Anforderungen Agenturen, Veranstalter, Betreiber von Veranstaltungseinrichtungen und das aufsichtführende Personal dafür erfüllen müssen, ist in den existierenden Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) und weiteren Rechtsvorschriften verankert. Alle erforderlichen Maßnahmen zur Veranstaltungs- und Arbeitssicherheit, zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine erste Hilfe müssen gewährleistet werden können. Voraussetzung ist, eine sachkundige, aufsichtführende Person mit einer entsprechenden Qualifikation zu bestimmen.
Das Studieninstitut für Kommunikation (http://www.studieninstitut.de) bietet dazu neu die zweitägige Weiterbildung Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten (komm) (http://www.studieninstitut.de/sachkundige-aufsichtsperson-fuer-versammlungsstaetten) an.
Was das Seminar bietet: Vermittelt werden die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben (z.B. GUV-V C1, BGV C1, MVStättV), Wissen zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen sowie praktischen Hilfestellung bei der Bewertung von Risiken und rechtzeitigen Erkennen von Gefahren im Zusammenhang mit der eingesetzten Technik. Zahlreiche Praxisbeispiele runden das Seminar ab.
Dauer: 2 Tage
Wann & Wo: 7. bis 8. November 2013 in Düsseldorf
Referent: Jochen Schneider, Meister für Veranstaltungstechnik, Mitglied des Prüfungsausschusses für die Ausbildung Fachkraft für Veranstaltungstechnik (IHK) der IHK Berlin, Fachdozent
Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei unserer Fachberatung, Fon 0211/77 92 37-0, beratung@studieninstitut.de.
Bildrechte: fotolia
Sachkundige Aufsichtsperson Musterversammlungsstättenverordnung Veranstaltungssicherheit Arbeitssicherheit Versammlungsstätten
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