Hilfe für notleidende Schiffsfonds
27.09.2013 / ID: 138479
Bildung, Karriere & Schulungen
Nachdem sich auf der letzten Veranstaltung ("Die Stiftung als Auswegstrategie für notleidende Schiffsanteile") der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) die Fachteilnehmer darüber einig waren, dass eine Übertragung von Schiffsanteilen auf eine gemeinnützige Stiftung ohne Besteuerung des sog. Unterschiedsbetrages (stille Reserven) erfolgen kann, stellt sich nun anschließend die Frage, ob die Beteiligung an einem Schiffsfond innerhalb der gemeinnützigen Stiftung als ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder als steuerfreie Vermögensverwaltung anzusehen ist.
Hierzu gab es eine rege Diskussion. Im Ergebnis wurden mehrere Argumente mit dem Stiftungsexperten Dipl.-Kfm. Oliver Over (Köln) diskutiert.
Die Zuordnung ob es sich bei den Einnahmen um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, oder um eine steuerfreie Vermögensverwaltung, ist in der Praxis oftmals schwierig zu bewerten. Im Einzelfall haben die Gerichte darüber zu entscheiden.
Abgrenzung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und steuerfreie Vermögensverwaltung
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:
Zahlreiche Körperschaften unterhalten insbesondere zur Beschaffung zusätzlicher Mittel wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Aus Gründen der Wettbewerbsneutralität gegenüber anderen Wirtschaftsbetrieben wird diese wirtschaftliche Betätigung aus der Steuerbegünstigung der gemeinnützigen Körperschaft ausgenommen. Die Körperschaft verliert ihre Steuerbegünstigung nur für diesen Teilbereich.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, mit Beteiligung am öffentlichen Wirtschaftsleben und in Konkurrenz zu anderen Wirtschaftsunternehmen.
Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (USt) aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, insgesamt nicht 35.000 EUR im Jahr (Bagatellgrenze), so unterliegen die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden Gewinne innerhalb einer gemeinnützigen Stiftung nicht der Körperschaftsteuer (KSt) und der Gewerbesteuer (GewSt). Mit der Bedeutung, dass alle Anleger von Schiffsfonds, die einen zu versteuernden Unterschiedsbetrag von maximal 35.000 Euro besitzen, profitieren damit von dem Steuerfreibetrag innerhalb der Stiftung. Eine Bewertung ob es sich bei der Beteiligung am Schiffsfond um eine Vermögensverwaltung oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, ist damit hinfällig.
Steuerfreie Vermögensverwaltung:
Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Dazu zählen u.a. die Anlage von Kapitalvermögen, die Vermietung/Verpachtung eigenen Vermögens (z.B. Immobilien / Schiffe / Flugzeuge). Die mit der Vermögensverwaltung erzielten Überschüsse sind bei gemeinnützigen Stiftungen in unbeschränkter Höhe steuerfrei. Den Grund für die Steuerbefreiung begründet die Finanzbehörde damit, dass bei der Vermögensverwaltung die Stiftung nicht in Konkurrenz zu anderen Wirtschaftsunternehmen auftritt (Wettbewerbsneutralität).
Bewertung von Schiffsbeteiligungen:
Grundsätzlich sind Schiffsbeteiligungen so ausgestaltet, dass der Anleger einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt. In der Regel wird er zu einem Kommanditisten und zu einem Mitunternehmer. Diese Schiffsfondgesellschaft lässt mit dem ihr zur Verfügungen stehenden Kapital ein Schiff bauen und vermietet es für eine bestimmte Laufzeit an einen Betreiber (Chartervertrag). Grundsätzlich würde man damit der Annahme folgen, dass es sich hierbei um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung handeln würde, die wiederum zur steuerfreien Vermögensverwaltung gehören. Denn zur steuerfreien Vermögensverwaltung gem. § 21 EStG gehören auch Schiffe, die in ein inländisches Schiffsregister eingetragen sind. Wird das Schiff allerdings ausgerüstet und mit einer Mannschaft vermietet, liegen wieder Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.
Und genau darin liegt das Problem. Die meisten Schiffe werden gem. Chartervertrag voll ausgerüstet und mit Mannschaft vermietet. Es wäre also im Einzelfall zu prüfen, unter welchen Bedingungen die Schiffe vermietet wurden. Dadurch könnte sich die Feststellung ergeben, dass es sich bei manchen Schiffsfonds eigentlich um Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung handelt. Mit der Folge, dass diese Schiffsanteile innerhalb der Stiftung zu steuerfreien Vermögensverwaltung zählen und die spätere Besteuerung des Unterschiedbetrags vollständig ins Leere läuft.
Fazit:
Im Folgenden wurde auch darüber diskutiert, die Gesellschafterstellung an der Schiffsfondgesellschaft von einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine stille Gesellschaft umzuwandeln. Diese Umwandlung dürfte nach dem Wortlaut des § 5a Abs. 3 Nr. 3 EStG keine Besteuerung des Unterschiedbetrages auslösen. Dieses Thema wurde allerdings nicht weiter vertieft.
Die Betrachtung liegt im Lösungsansatz, den eine Stiftung als Ausweg für die betroffenen Anleger von Schiffsfondsanteilen bietet. Dadurch können Stabilität und Sicherheit wieder gewährleistet werden um das Vertrauen zurück zu gewinnen.
V.i.S.d.P.:
Dipl.-Kfm. Oliver Over
Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich
Schifffahrt Schiffsfonds Schiffsfondsbeteiligung Investition Anlage Beratung Stiftung BWF-Stiftung Steuern Geschäft Vermögen Vermögensverwaltung Treuhand Treugeber Oliver Over Berlin
http://www.finanz-recht.net
Kempkes Rechtsanwalt GmbH
Bonner Wall 19 50677 Köln
Pressekontakt
http://finanz-recht.net
Kempkes Rechtsanwalt GmbH
Bonner Wall 19 50677 Köln
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Oliver Over
25.11.2014 | Oliver Over
Kunsthandwerk und Selbstbespiegelung
Kunsthandwerk und Selbstbespiegelung
17.11.2014 | Oliver Over
Goldschmiedekunst im Mittelalter
Goldschmiedekunst im Mittelalter
07.10.2014 | Oliver Over
Edelmetallvorkommen und Verarbeitung - Gewinnung und Geschichte in Europa
Edelmetallvorkommen und Verarbeitung - Gewinnung und Geschichte in Europa
27.03.2014 | Oliver Over
BWF-Stiftung - Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski bestätigt zum 21.03.2014 erneut Vollständigkeit des Goldbestandes
BWF-Stiftung - Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski bestätigt zum 21.03.2014 erneut Vollständigkeit des Goldbestandes
07.03.2014 | Oliver Over
Edelmetalle: Ultimativer Schutz wiederentdeckt
Edelmetalle: Ultimativer Schutz wiederentdeckt
Weitere Artikel in dieser Kategorie
11.11.2025 | Würzburger Versicherungs-AG
Online-Seminar oder Präsenz: Welche Weiterbildung lohnt sich wirklich?
Online-Seminar oder Präsenz: Welche Weiterbildung lohnt sich wirklich?
10.11.2025 | Jörg Hawlitzeck GmbH
Philosophie trifft unternehmerische Praxis
Philosophie trifft unternehmerische Praxis
10.11.2025 | EO Executives
Headhunter Wien für Personalberatung
Headhunter Wien für Personalberatung
10.11.2025 | LehrerLinks
Lehrerlinks.net im neuen Design - moderner und übersichtlicher
Lehrerlinks.net im neuen Design - moderner und übersichtlicher
10.11.2025 | FEEDWARE
360 Grad Feedback Software FEEDWARE stärkt HR und Führung mit Echtzeit-Analysen
360 Grad Feedback Software FEEDWARE stärkt HR und Führung mit Echtzeit-Analysen

