Fristlose Kündigung wegen illegaler Downloads am Arbeitsplatz?
31.03.2014 / ID: 162279
Bildung, Karriere & Schulungen
Ein Mitarbeiter kann wegen illegaler Downloads am Arbeitsplatz nur dann fristlos gekündigt werden, wenn eindeutig klar ist, dass der Mitarbeiter für das illegale Herunterladen von Musik und Filmen verantwortlich war. Ist der betroffene Rechner nicht kennwortgeschützt und können mehrere Mitarbeiter darauf zugreifen, ist ein sicherer Nachweis der Täterschaft nicht möglich und eine fristlose Kündigung damit unwirksam. So entschied das Landgericht Hamm am 06.12.2013.
Für alle, die sich umfassend zum Arbeitsrecht weiterbilden möchten, findet ab April ein Lehrgang statt, der von der Anbahnung bis zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen praxisnahes Wissen auf aktuellem Stand vermittelt: Die Weiterbildung "Fachreferent/in Arbeitsrecht (FFS)" der Forum Verlag Herkert GmbH richtet sich an Personalverantwortliche ohne juristische Ausbildung.
Starttermin in Berlin ist der 15.04.2014, in Stuttgart der 16.04.2014 und in Düsseldorf der 23.04.2014. Interessierte können sich noch einen Platz sichern unter <a href="http://www.forum-fachseminare.de/personal-arbeitsrecht/175-fachreferentin-arbeitsrecht-ffs" rel="nofollow">www.forum-fachseminare.de/fachreferent-arbeitsrecht</a>.
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