Schulungen für Betriebsräte zum Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsrecht
28.10.2016 / ID: 243668
Bildung, Karriere & Schulungen
Für Betriebsräte ist das Betriebsverfassungsgesetz Dreh- und Angelpunkt ihrer Arbeit, denn es definiert unter anderem die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte in Bezug auf soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten und auf die Aufgaben und Pflichten des Betriebsrats und seiner Mitglieder. Jedes Betriebsratsmitglied muss daher über betriebsverfassungsrechtliche Kenntnisse verfügen, um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Zudem hat der Betriebsrat beispielsweise darüber zu wachen, ob der Arbeitgeber alle Gesetze, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, einhält. Damit die einzelnen Betriebsratsmitglieder wissen, welche Gesetze dies sind, ist eine Wissensbasis auch im Bereich Arbeitsrecht unerlässlich. Die <a href="http://www.aas-seminare.de/">aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH</a> (aas) ist seit mehreren Jahrzehnten auf Betriebsratsschulungen spezialisiert und bietet zahlreiche Seminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht an.
Empfehlung: Schulungen zum Betriebsverfassungsgesetz und Arbeitsrecht abwechselnd belegen
Zu den beiden Bereichen gibt es jeweils eine vierteilige Seminarreihe, die von Einführungskursen über Schulungen für Fortgeschrittene bis hin zu Seminaren für Profis reicht. Die aas empfiehlt, Schulungen zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht abwechselnd zu belegen, also zuerst die Einführung BR 1, dann die Einführung AR 1, dann das Fortgeschrittenenseminar BR 2 und dann Arbeitsrecht für Fortgeschrittene AR 2 usw. So lassen sich die Verbindungen zwischen Rechten und Pflichten des Betriebsrats und dem Arbeitsrecht einfacher erkennen. Selbstverständlich können die Seminare auch themenintern nacheinander belegt werden.
http://www.aas-seminare.de
aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Ruhrstr. 2a 45701 Herten
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