aas informiert über Schulungsanspruch für Betriebsräte
05.03.2018
Bildung, Karriere & Schulungen
Die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (https://www.aas-seminare.de/) (aas) bietet bundesweit eine Vielzahl verschiedener Betriebsratsschulungen zu diversen Themen an. Das Spektrum reicht von Grundlagenseminaren bis hin zu Vertiefungs- und Update-Seminaren. Der Betriebsrat hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, Betriebsratsmitglieder zu Schulungen zu entsenden.
Die Rechtsgrundlage für den Schulungsanspruch
Nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist Voraussetzung für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar, dass die Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Die Anzahl der Schulungen ist dabei nicht begrenzt, weder pro Jahr noch pro Amtszeit. Grundlagenseminare, in denen Wissen für die tägliche Betriebsratsarbeit vermittelt wird, sind für jedes einzelne Betriebsratsmitglied erforderlich und erfüllen inhaltlich die Teilnahmevoraussetzungen. Für den Fall, dass sich Betriebsratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einer bestimmten Thematik beschäftigen oder ein sonstiger betrieblicher Anlass vorliegt, sind auch weitere Seminare erforderlich.
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Ist das Seminar inhaltlich erforderlich und verursacht der Betriebsrat durch die Rahmenbedingungen der Schulung, sprich Zeit und Ort der Schulung, keine unverhältnismäßig hohen Kosten, hat der Arbeitgeber die Seminargebühren gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG zu übernehmen. Auch die Reise- und Übernachtungskosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Sollte im Betrieb eine Reisekostenregelung bestehen, so ist diese grundsätzlich auch für Betriebsratsmitglieder anwendbar.
Weiterführende Informationen und Details zum Schulungsanspruch sowie Termine der einzelnen Seminare finden Interessierte auf der aas-Website.
https://www.aas-seminare.de/
aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Ruhrstr. 2a 45701 Herten
Pressekontakt
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