Pressemitteilung von Jörg Reiniger

aas informiert über Schulungsanspruch für Betriebsräte


Bildung, Karriere & Schulungen

Die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (https://www.aas-seminare.de/) (aas) bietet bundesweit eine Vielzahl verschiedener Betriebsratsschulungen zu diversen Themen an. Das Spektrum reicht von Grundlagenseminaren bis hin zu Vertiefungs- und Update-Seminaren. Der Betriebsrat hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, Betriebsratsmitglieder zu Schulungen zu entsenden.

Die Rechtsgrundlage für den Schulungsanspruch

Nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist Voraussetzung für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar, dass die Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Die Anzahl der Schulungen ist dabei nicht begrenzt, weder pro Jahr noch pro Amtszeit. Grundlagenseminare, in denen Wissen für die tägliche Betriebsratsarbeit vermittelt wird, sind für jedes einzelne Betriebsratsmitglied erforderlich und erfüllen inhaltlich die Teilnahmevoraussetzungen. Für den Fall, dass sich Betriebsratsmitglieder im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einer bestimmten Thematik beschäftigen oder ein sonstiger betrieblicher Anlass vorliegt, sind auch weitere Seminare erforderlich.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Ist das Seminar inhaltlich erforderlich und verursacht der Betriebsrat durch die Rahmenbedingungen der Schulung, sprich Zeit und Ort der Schulung, keine unverhältnismäßig hohen Kosten, hat der Arbeitgeber die Seminargebühren gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG zu übernehmen. Auch die Reise- und Übernachtungskosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Sollte im Betrieb eine Reisekostenregelung bestehen, so ist diese grundsätzlich auch für Betriebsratsmitglieder anwendbar.

Weiterführende Informationen und Details zum Schulungsanspruch sowie Termine der einzelnen Seminare finden Interessierte auf der aas-Website.
Betriebsratsseminare Betriebsratsschulungen Betriebsratsarbeit Weiterbildung

https://www.aas-seminare.de/
aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Ruhrstr. 2a 45701 Herten

Pressekontakt
https://www.aas-seminare.de/
aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH
Ruhrstr. 2a 45701 Herten


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Jörg Reiniger
22.06.2018 | Jörg Reiniger
aas-Seminar: "Suchtprävention - Teil 1"
Weitere Artikel in dieser Kategorie
30.04.2025 | Bestattungen Jürgen Walch e. K. / PR-Public
Bestatter in Bexbach: Bestattungen WALCH
30.04.2025 | KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
KRAUSE: Mehr Sicherheit und Effizienz ...
29.04.2025 | Lean Knowledge Base UG
LeanHospital: Effizienz steigern, Qualität sichern
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 7
PM gesamt: 425.264
PM aufgerufen: 72.150.526