Das unbeliebte Scherflein
11.02.2019
Bildung, Karriere & Schulungen
Wenn Arbeitnehmer am Ende des Monats ihre Lohnabrechnung durchsehen, lamentieren sie regelmäßig über die hohen Sozialabgaben. Das Thema betrifft jedoch nicht nur Beschäftigte, sondern auch Arbeitgeber. Vor diesem Hintergrund taucht im Rahmen der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) auch hin und wieder die Frage auf: "Nennen Sie verschiedene gesetzliche Sozialversicherungsarten!" In seinem kostenlosen Schulungsvideo bereitet Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert angehende Betriebswirte auf diese Frage vor und erläutert auch die wichtigsten Zusammenhänge.
"Ich habe schon wieder soundsoviel Euro Abzüge! Das sind über 30 Prozent! Da gehe ich über ein Drittel des Monats nur arbeiten für den Staat! - So oder ähnlich klingt es jeden Monat nach dem Verteilen der Lohn- oder Gehaltszettel in vielen deutschen Unternehmen.
Viele dieser Abzüge sind jedoch keine Steuern, sondern vielmehr Sozialabgaben in Form von Versicherungsbeiträgen. Diese Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben, ein Ausscheren ist nur in wenigen Fällen möglich. Im Rahmen der Solidargemeinschaft dienen die Beiträge zu diesen Versicherungen natürlich, und soweit hat der sich beklagende Arbeitnehmer dann auch Recht, der Allgemeinheit. Sie dienen aber auch, und das wird oft weniger berücksichtigt, der eigenen Vorsorge, sofern eine entsprechende Bedarfssituation eingetreten ist. Wieviel der Einzelne dann tatsächlich an Leistungen herausbekommt und inwieweit das noch in Relation zu den oft über viele Jahre hinweg geleisteten Beiträgen steht, ist eine andere Frage.
5 gesetzliche Sozialversicherungen
Doch welche gesetzlichen Sozialversicherungen sind es nun, die hier anfallen? Insgesamt sind es fünf Versicherungszweige, die hier zu nennen sind:
Die wichtigste und eine der ältesten dieser Versicherungen ist die Deutsche Rentenversicherung (RV), die bereits zu Kaiser Wilhelms Zeiten geschaffen wurde. Hier übernehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der aufzubringenden Beiträge.
Ebenfalls nicht ganz so jung ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die ebenfalls bereits aus dem wilhelminischen Kaiserreich stammt. Sie gilt allerdings nur für gesetzliche krankenversicherte Arbeitnehmer und nicht für freiwillig bzw. privat Versicherte.
Ergänzend dazu gibt es seit noch nicht so vielen Jahren die die Pflegeversicherung (PV).
Eine weitere bereits recht lange existierende gesetzliche Sozialversicherung ist die Arbeitslosenversicherung (ALV). Hier tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge anteilig.
Eine weitere gesetzliche Sozialversicherung, bei der der Arbeitgeber allein die Beiträge bezahlt, ist die UV, die Gesetzliche Unfallversicherung.
Wer sich für die mündliche Prüfung vorbereiten will, braucht sich im Grunde also nur die Zahl 5 und die Begriffe Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfall zu merken und dann jeweils "versicherung" dahinter zu denken.
Das komplette, kostenlose Video " Nennen Sie verschiedene gesetzliche Sozialversicherungsarten! (https://www.youtube.com/watch?v=ZmSZDkMoJxw)" finden interessierte Leser auf der Video-Plattform YouTube. Weitere Hinweise zu diesem und vielen weiteren betriebswirtschaftlichen Themen finden sich ebenfalls auf der Webseite des Unternehmens ( http://mariusebertsblog.com/ ).
Bildquelle: pixabay
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