Dringender Reformbedarf zur Bildungsgerechtigkeit bei Legasthenie und Dyskalkulie
04.02.2025 / ID: 424055
Bildung, Karriere & Schulungen
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL) fordern die Anerkennung behinderungsbedingter Leistungsdefizite von Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie durch Bildungspolitik und Behindertenbeauftragte, um die Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Kinder zu schützen.Die Situation für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie in Deutschland ist alarmie-rend. Trotz der Anerkennung dieser Lernstörungen als Behinderungen im Sinne des Sozialgesetzbuches und der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10), sind die bestehenden schulrechtlichen Regelungen in den Bundesländern unzureichend und diskriminierend. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL) fordern mit Nachdruck eine umfassende Reform der schulrechtlichen Rahmenbedingungen, um die Bildungsperspektiven für betroffene Schüler bundesweit zu verbessern. Ca. 10 - 15 % aller Schüler sind von einer Legasthenie oder Dyskalkulie be-troffen und kämpfen sich, trotz guter Begabung, mühevoll durch unser Schulsystem mit deutlich schlech-teren Bildungschancen.
"Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 22. November 2023 unmissverständlich fest-gestellt, dass Legasthenie eine Behinderung darstellt und die "Pflicht zur Inklusion" auch für Schulab-schlussprüfungen gilt. Diese Diskriminierung trifft auch Schülerinnen und Schüler mit Dyskalkulie, deren spezifische Bedürfnisse im Bildungssystem weitgehend ignoriert werden", sagt Rechtanwalt Dr. Johannes Mierau aus Würzburg. Ebenso wie Legasthenie ist auch Dyskalkulie eine lebenslang anhaltende neuro-biologische Entwicklungsstörung. Beide Störungen erfüllen die vom Bundesverfassungsgericht benann-ten Kriterien einer Behinderung.
Die schulrechtlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern klaffen weit auseinander. Während in vielen Ländern zumindest für Legasthenie-Betroffene gewisse Unterstützungsmaßnahmen greifen, sind Nachteilsausgleiche für Schüler mit Dyskalkulie kaum vorhanden. Diese uneinheitliche Rechtslage führt dazu, dass die Bildungschancen der Betroffenen stark von ihrem Wohnort abhängen. Bildungsexperten fordern schon lange eine bundesweite Reform der schulrechtlichen Regelungen, die den individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf von Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie verbindlich berücksich-tigen. Ansonsten verlieren die Betroffenen weiterhin den schulischen Anschluss, mit gravierenden Folgen für ihre persönliche Entwicklung und beruflichen Perspektiven.
"Wir begrüßen ausdrücklich, dass im Forderungspapier der Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zur inklusiven schulischen Bildung, unabhängige Förderdiagnostik, individuelle Förderplanung, erforderliche Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel, Ausstattung der Schulen mit qualifiziertem Personal sowie technische und digitale Barrierefreiheit gefordert werden", sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie die notwendige Unterstützung erhalten, um ihr volles Potenzial auszuschöpfen und seelische Behinderungen zu vermeiden.
Der BVL appelliert mit seinen LVL an die Bildungspolitiker auf Bundes- und Landesebene, ihrer Verant-wortung gerecht zu werden und die notwendigen schulrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie zu gewährleisten. Es ist unerlässlich, dass ein flächendeckender und vollumfänglicher Nachteilsausgleich sowie ein Noten-schutz für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Schulart und Klassenstufe, einge-führt werden. Ein aktives Handeln der Behindertenbeauftragten auf Bundes- und Landesebene, um die Rechte und Bedürfnisse dieser Kinder zu schützen, ist als flankierende Maßnahme dringend erforderlich.
Informationen zu Legasthenie und Dyskalkulie sind unter http://www.bvl-legasthenie.de abrufbar.
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