Bildungsministerien müssen dringend handeln bei Legasthenie und Dyskalkulie
02.04.2025 / ID: 426529
Bildung, Karriere & Schulungen
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL) fordern in einem offenen Brief die Bildungsministerien erneut auf, die schulrechtlichen Regelungen für Schüler mit behinderungsbedingten Leistungsdefiziten umgehend den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen.
Seit über 20 Jahren setzen sich der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V. (BVL) und seine Landesverbände (LVL) für eine umfassende Reform der schulrechtlichen Rahmenbedingungen ein. Trotz wiederholter Aufforderungen an die Bildungsministerkonferenz, den Beschluss "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen" von 2003 zu überarbeiten, um den aktuellen wissenschaftlichen Standards gerecht zu werden, hat sich bislang nichts geändert. Auch die Erlasse in den Ländern sind verfassungswidrig. Nun wendet sich der BVL in einem offenen Brief an die Bildungsministerien.
Mit dem kürzlich eingereichten Antrag der niedersächsischen Landtagsfraktionen der SPD und Grünen an den Landtag, den seit 2012 ausgelaufenen Erlass zu Nachteilsausgleichen zu erneuern, werden bildungspolitisch erstmals neue Zeichen gesetzt: Bildungsgerechtigkeit stärken - Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie ausbauen und weiterentwickeln. Es wird gefordert, aktuelle wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse aufzunehmen und angepasste Unterstützungsmöglichkeiten zu entwickeln, um damit sowohl Lehrkräften als auch Betroffenen rechtliche und pädagogische Sicherheit zu geben. Bei der Anhörung im niedersächsischen Landtag am 27.02.2025 führte Corinna Lange (SPD) aus, dass ein Bildungssystem entstehen muss, das sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert und nicht umgekehrt. Pascal Mennen von den Grünen forderte eine Ausweitung des Nachteilsausgleichs auf die Berufsbildenden Schulen sowie eine enge Einbindung der Fachverbände, die mit ihrer Expertise sicherstellen, dass die Maßnahmen wirksam und auch praxisnah umsetzbar sind. Auch die CDU stützte den Antrag und Dr. Karl-Ludwig von Dannwitz forderte, grundlegende Reformen anzustreben und sich zwischen den Bundesländern in diesem wichtigen Bereich besser abzustimmen. Diese uneinheitliche Rechtslage führe dazu, dass die Bildungschancen der Betroffenen stark von ihrem Wohnort abhängen.
Der BVL und der LVL Niedersachsen begrüßen den Antrag der SPD und Grünen in Niedersachsen und sehen darin eine Vorreiterrolle für andere Bundesländer. "Endlich passiert etwas in der Bildungspolitik, um die längst überfälligen Reformen auf den Weg zu bringen", sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL. Ca. 10 - 15 % aller Schüler sind von einer Legasthenie oder Dyskalkulie betroffen und haben trotz guter Begabung deutlich schlechtere Bildungschancen. Bei der Lese- und/oder Rechtschreibstörung und bei der Rechenstörung handelt es sich um Entwicklungsstörungen mit neurobiologischer Grundlage. Beide Lernstörungen sind von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannt und werden im Internationalen Klassifikationssystem der Krankheiten (ICD-10 und -11) gelistet.
"Die umfangreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur evidenzbasierten Diagnostik und Therapie von Lernstörungen wurden in den beiden S3-Leitlinien zur Lese- und/oder Rechtschreibstörung und zur Rechenstörung bereits 2015 bzw. 2018 dokumentiert. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen auch im Schulrecht berücksichtigt werden, um betroffene Schüler nicht zu benachteiligen und Bildungsgerechtigkeit zu schaffen", so PD Dr. Kristina Moll, Leiterin der Forschungsgruppe Lernstörungen der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des LMU-Klinikums München.
Der BVL mit seinen LVL fordert in seinem offenen Brief gemeinsam mit den Unterzeichnern die Bildungsministerkonferenz und Bildungsministerien in den Ländern auf, die notwendigen schulrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Chancengleichheit und echte Bildungsgerechtigkeit für alle Schüler mit Behinderung zu gewährleisten. Die Diskriminierung einzelner Schülergruppen muss beendet und für faire Regelungen in den Schulgesetzen gesorgt werden.
Informationen zur Kampagne sind unter https://www.bvl-legasthenie.de/aktuelles abrufbar.
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