Das Thema Probezeit in der Ausbildung
19.11.2012 / ID: 88803
Bildung, Karriere & Schulungen
Genauso wie im normalen Arbeitsrecht, so gibt es auch in der Ausbildung eine Probezeit und viele werden von dieser Tatsache immer wieder überrascht. Bei einem normalen Arbeitsvertrag gilt die Probezeit meistens ein halbes Jahr, während sie in der Ausbildung doch ein bisschen anders geregelt ist. Hier dauert sie mindestens einen Monat und darf gesetzlich einen Zeitraum von vier Monaten nicht überschreiten. Gerade in einer Ausbildung kommt dieser Probezeit eine besondere Bedeutung zu und beide Seiten müssen in dieser Zeit genau herausfinden, ob sich der Auszubildende auch wirklich für die richtige Berufswahl entschieden hat.
In der Regel wird deshalb auch diese Probezeit meistens gerne in dieser Länge in Anspruch genommen, weil sie eben für beide Seite sehr wichtig ist. Es gibt aber auch Fälle, in denen diese Probezeit auch durchaus verkürzt werden kann. Dies kommt sehr häufig dann vor, wenn der Auszubildende schon im Betrieb beschäftigt war. In vielen Fällen kann dies beispielsweise dann sein, wenn vor Beginn der Ausbildung dort schon ein längeres Praktikum absolviert worden ist. Es gibt hier sogar Fälle, in denen aufgrund einer Vorbeschäftigung ein Anspruch auf Verkürzung der Probezeit entstehen kann.
So wie eine Verkürzung der Probezeit in einer Ausbildung möglich ist, so kann diese aber auch verlängert werden. Dafür müssen aber sehr gute und triftige Gründe vorliegen. Ein solcher Grund wäre es beispielsweise, wenn der Auszubildende sehr lange krank war und dieser Ausfall mehr als ein Drittel der vereinbarten Probezeit ausmacht.
Viele Auszubildende befassen sich im Vorfeld nur sehr wenig mit diesen rechtlichen Aspekten einer Ausbildung. Deshalb wird jedem empfohlen, sich vorher genau über seine Rechte und Pflichten schlau zu machen. Eine sehr gute Informationsseite findet sich beispielsweise hier im Internet, wo viele Informationen zum Thema Ausbildung zu lesen sind.
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