Pressemitteilung von Frau Jenny Gocheva

Abmahnung und Unterlassungserklärung


28.02.2013 / ID: 103782
PC, Information & Telekommunikation

Abmahnung und UnterlassungserklärungBetreiber von uploaded.to wurde wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung verurteilt


Der ehemalige Betreiber von uploaded.to hat sich wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen strafbar gemacht, so dass AG München (Urteil vom 08.10.2012)


Dadurch, dass Nutzer, die stark beliebte Downloads einstellten eine höhere Vergütung bekamen, habe der Betreiber einen besonderen Anreiz zur Rechtsverletzungen geschaffen.


Der Betreiber wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 144.000,- EUR, verurteilt.


Auch das Thema Fliegender Gerichtsstand wurde erneut kritisch bewertet. Das LG Aurich entschied, dass die Auswahl des fliegenden Gerichtsstands dann rechtsmissbräuchlich ist, wenn keinerlei sachliche Anknüpfungspunkte bestehen.


Erforderlich sind jedoch besondere Umstände, die den Rechtsmissbrauch begründen.


Wir stehen Ihnen bei der Prüfung der Abmahnung und ggf. bei der Abgabe der Unterlassungserklärung zur Verfügung!


Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um das Thema Abmahnungen wegen Filesharing zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.


Eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten Sie telefonisch unter: 06131 144 82 92 und 0351 309 90 140 oder schildern Sie uns Ihren Fall per E-Mail an: abmahnung@lexkonnex.de.


Weitere Informationen:

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