Pressemitteilung von Bjoern Bendig

Umsetzung der kostenfreie Warteschleife - Startschuss für Phase 1


PC, Information & Telekommunikation

Die comdialog GmbH (http://www.comdialog.de) und die CallOne GmbH (http://www.callone.de), als Betreiber des Portals "kostenfreie Warteschleife" (http://www.kostenfreie-warteschleife.de), unterstützen derzeit eine Vielzahl von Unternehmen bei der Umsetzung der Gesetzesänderung der neuen und aktuellen TKG- Novelle. Die letzten Vorbereitungen auf Phase 1 laufen derzeit für einen erfolgreichen Start am 1. September auf Hochtouren.
Ab dem 31. August 2012 endet die Übergangsfrist und Phase 1 des Telekommunikationsgesetzes tritt am 1. September in Kraft. Ab dann müssen Eingangs- Warteschleifen zum Beginn der Verbindung bis zu 2 Minuten kostenlos sein. Der Gesetzgeber droht mit empfindlichen Geldstrafen bis hin zu EUR 100.000 bei Nichtumsetzung. Es besteht also akuter Handlungsbedarf. Warteschleifen während des Gesprächs, sogenannte "nachgelagerte" Warteschleifen, sind zunächst nicht von Phase 1 der Gesetzesneuerung betroffen. Unternehmen, die zu Beginn ein Auswahlmenü einsetzen (Drücken Sie die 1, wenn Sie mit ... verbunden werden wollen, die 2, wenn ...) sind von der Gesetzesänderung für Phase 1 nicht betroffen, da die anstehende Warteschleife als "nachgelagerte" Warteschleife interpretiert wird.

Phase 2 beginnt am 1. Juni 2013 und beinhaltet weitreichende Regeln zur kostenfreien Warteschleife. Ab hier müssen alle Warteschleifen, auch nachgelagerte, jederzeit kostenlos für den Anrufer sein. Treten Warteschleifen auf, muss die voraussichtliche Dauer der Wartezeit zudem mitgeteilt werden. Informationen zur Kostenfreiheit der Warteschleife oder zu einem Blocktarif sind klar und kostenfrei dem Anrufer zu kommunizieren. Strafen zur Nichtumsetzung bleiben bestehen wie in Phase 1. Die Rechte der Kunden werden jedoch weiter gestärkt: Bei Verstößen gegen das Gesetz müssen Anrufer die Kosten des gesamten Gesprächs nicht bezahlen.

Verantwortlich gegenüber der Bundesnetzagentur für die Realisierung der Gesetzesauflagen sind die Zuteilungsnehmer / Inhaber der Servicerufnummern.
Ob nun Ihre Servicerufnummer mit der eingesetzten Anruferführung von den Gesetzesneuerungen zur kostenfreien Warteschleife betroffen ist, können Sie auf unserer Homepage http://www.kostenfreie-warteschleife.de testen. Betroffen sind grundsätzlich alle kostenpflichtige Rufnummern mit einem Minutentarif (0180-x, 0900, 118xy, 0700), bei denen klassische Warteschleifen zum Einsatz kommen oder durch Weiterleiten/Verbinden des Anrufers Wartezeiten entstehen.

Reagieren Sie jetzt mit einem individuellen und gesetzeskonformen Rufnummernkonzept. Achten Sie auf die für Sie und Ihren Kunden richtige Rufnummer, auf die korrekte Anruferführung sowie auf die optimale Ressourcen-/Mitarbeiteransteuerung. Die Möglichkeiten sind vielfältig und kompliziert. Wir haben das technische Know-how, die Kontakte zu Netzbetreibern und die langjährige (Kunden)-Erfahrung. Wir beraten Kunden in verschiedenen, ganzheitlichen Lösungsansätzen und leisten Hilfestellung bei der erfolgreichen Umsetzung Ihrer telefonischen Kundenkontaktstrategie.

comdialog und CallOne - Gemeinsam sind wir noch stärker!
comdialog, ein unabhängiges Unternehmen spezialisiert auf der Strategie- und Technologie-Beratung von Kundenkontaktstrategien, insbesondere der Kontaktkanal Telefon und CallOne (http://callone.de/index.php/callone/callone-stellt-sich-vor.html), ein Spezialist auf dem Gebiet Mehrwertdienste, Payment und Applikationen im Entertainment-Business, haben beim Thema kostenlose Warteschleife ihr Know-how gebündelt. Hohe Problemlösungskompetenz, umfangreiche Branchenkenntnisse, Flexibilität, ein vielschichtiges Netzwerk, jahrelange Praxiserfahrung und der Neutralität verpflichtet machen uns zu einem starken Partner auf dem Gebiet der Service-Telefonie.

CallOne Comdialog Warteschleife kostenlos kostenfrei Servicerufnummer Rufnummer 0180 0900

http://www.callone.de
CallOne GmbH
Gaustr. 9 55294 Bodenheim

Pressekontakt
http://www.callone.de
CallOne GmbH
Gaustr. 9 55294 Bodenheim


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