Neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU ersetzt R&TTE-Richtlinie
18.05.2015
Elektro & Elektronik
Bad Birnbach, 18. Mai 2015 - Im Rahmen des Beschlusses 768/2008/EG wurde von der EU eine neue Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU erlassen. Sie trat am 11. Juni 2014 in Kraft; die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 13. Juni 2016 umgesetzt haben. Ab diesem Tag verliert die 1995/5/EG ihre Gültigkeit.
Der Anwendungsbereich der neuen 2014/53/EU ist, verglichen mit der bisherigen R&TTE-Richtlinie 1995/5/EG, enger gefasst: Während die R&TTE-Richtlinie Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen umfasste, gilt die neue 2014/53/EU nur noch für Funkanlagen - ausgenommen sind lt. Anhang 4, Punkt 1 Kunden- und anwendungsspezifisch angefertigte Erprobungsmodule, die von Fachleuten ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für ebensolche Zwecke verwendet werden.
Weil Festnetzeinrichtungen auch weiterhin von der neuen Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und von der EMV-Richtlinie 2014/30/EU abgedeckt werden, bringt diese Abgrenzung eine klarere Trennung der unterschiedlichen Rechtsrahmen. "Betroffene Unternehmen und Distributoren sollten die in der 2014/53/EU-Richtlinie genannten CE-Vorschriften beachten", wie Wolfram Ziehfuss, Geschäftsführer des FBDi (http://www.fbdi.de)e.V., betont:
- CE-Kennzeichnung am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle,
- eine Bedienungsanleitung in der Sprache des Einsatzlandes ist erforderlich,
- eine Konformitätserklärung - diese darf auch im Internet einsehbar hinterlegt werden, muss also nicht zwingend vollständig in der Benutzerinformation enthalten sein.
In diesem Zusammenhang weist der FBDi darauf hin, dass auch die EMV-Richtlinie (2004/108/EC) und die Niederspannungsrichtlinie (2006/95/EC) im Rahmen dieses Umsetzungspaketes bereits ab dem 20. April 2016 durch ihre Nachfolger (EMV-RiLi 2014/30/EU und LVD-RiLi 2014/35/EU) ersetzt werden.
Neues Legislative Framework
Im Rahmen des Beschlusses 768/2008/EG werden bestehende EG-Richtlinien umgeschrieben bzw. neu formuliert, um sie an die Regeln des Legislative Framework anzupassen und damit die Umsetzung des neuen Rechtsrahmens sicherzustellen. Dieser bringt mehr Transparenz und Rechtsklarheit für alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler), auch wenn damit eine Verschärfung der Regelung verbunden ist. So werden hier die Pflichten der Händler und Importeure präziser dargestellt; auch gibt es eine verschärfte Produktkennzeichnungspflicht.
http://www.fbdi.de
FBDI e. V.
Mayrweg 5 84364 Bad Birnbach
Pressekontakt
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Landshuter Straße 29 85435 Erding
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