FBDi Umweltticker: Termine im Zuge der neuen EU BatterieVO
22.05.2025 / ID: 428452
Elektro & Elektronik

-Wirtschaftsakteure müssen ein Managementsystem einführen, einen Risikomanagementplan aufstellen sowie relevante Informationen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht offenlegen.
-Alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien müssen mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden (ist bereits Pflicht nach der Batteriedirektive).
-Hersteller müssen die Sammlung ebenso wie die Anforderungen an die Sammlung von Altbatterien sicherstellen.
-Benennung von Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung und das Recht zur Übertragung der Herstellerpflichten auf eine Organisation.
-Es gelten die neue Angaben der Registrierungspflicht für Hersteller im Herstellerregister.
-Altbatterien: Einzuhalten sind neue Pflichten für freiwillige Sammelstellen und Exporteure sowie die Beschränkung für die Rückgabe von Geräte- und LV-Altbatterien und das neue Verbot.
-Die Sorgfaltspflichten der Händler, die erweiterte Informationspflicht für Anbieter von Online-Plattformen und die Pflichten der Mitgliedstaaten sind einzuhalten.
-Dokumentationspflicht für Batteriebesitzer.
-Informationspflicht der Hersteller für Informationen an Endnutzer und Abfallbewirtschaftungsunternehmen.
-Für Hersteller, Abfallbewirtschafter und Betreiber von Abfallbewirtschaftungsanlagen gelten ab sofort Mindestanforderungen.
-Erstellung einer Erklärung zum CO2-Fußabdruck von Elektrofahrzeugbatterien im Rahmen eines CE-Konformitätsbewertungsverfahrens und Bestätigung durch eine sogenannte Notifizierte Stelle.
Eine sehr gute Übersicht zu allen Deadlines steht auf der Webseite der hesselmann service GmbH , die den Expertenhub des Verbands mit Fachwissen unterstützt.
Zudem wird ab 18. August 2025 die Batterierücknahme neu gestaltet, dann haben Inverkehrbringer bis zum 16. Januar 2026 Zeit sich einzurichten. Allen aktiven Registrierungen im EAR-Portal muss eine sogenannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zugeordnet werden, die dann die flächendeckende Rücknahme und Entsorgung der jeweiligen Altbatterien übernimmt. Wie der FBDi weiters hinweist, wird dies für alle aktuell fünf Batteriekategorien aus der EU-BattV erforderlich sein (nicht mehr nur für Gerätebatterien wie bisher). Aktuell gibt es noch keine solche Organisationen. Diese werden erst ab August 2025 zugelassen und von EAR als Gemeinsame Stelle für das deutsche Batteriegesetz veröffentlicht.
Bis zum 18. August 2025 müssen auch die neuen, seit 18. Februar 2024 geltenden Batteriekategorien in den Batterieregistern der Länder registriert werden. Die neue Batterieverordnung erweitert die bestehenden drei Batteriekategorien um zwei weitere, für Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien, EV-Batterien) und für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien, LMT-Batterien). Anstatt nach chemischer Zusammensetzung werden die Batteriekategorien nun nach Konzeption und Verwendung unterschieden.
Letztlich weist der FBDi noch auf die seit 18. Februar 2024 geänderten Verantwortungen der involvierten Akteure hin:
Die Rollen des Herstellers und des Vertreibers (jetzt: Händler) bleiben unverändert. Im Rahmen der neuen Konformitätsbewertung von Batterien spielen die Erzeuger und ggf. Einführer (sofern separat vom Erzeuger) eine bedeutende, neue Rolle. Erstinverkehrbringer von Batterien, welche Batterien in ein Land vertreiben, in dem sie keine eigene Niederlassung haben, müssen dort formal einen Bevollmächtigten für die Einhaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung benennen. Die Eigenschaft als (unabhängiger) Wirtschaftsakteur ist eine Doppelrolle, welche den anderen Akteuren zugeordnet wird. Diese ist vor allem bei der Bestimmung eventueller Sorgfaltspflichten besonders großer Unternehmen (ab 40 Mio. EUR EU-Umsatz/Jahr) von Relevanz.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
FBDI e. V.
Ludwigkirchplatz 8
10719 Berlin
Deutschland
+49 174 / 8702 753
http://www.fbdi.de
Pressekontakt:
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Beate Lorenzoni-Felber
Erding
Landshuter Straße 29
+49 8122 55917-0
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von FBDI e. V.
07.05.2025 | FBDI e. V.
Distributor ROTIMA tritt dem FBDi-Verband bei
Distributor ROTIMA tritt dem FBDi-Verband bei
10.04.2025 | FBDI e. V.
FBDi wächst weiter
FBDi wächst weiter
16.12.2024 | FBDI e. V.
SEMITRON W.Röck GmbH neu beim FBDi
SEMITRON W.Röck GmbH neu beim FBDi
10.12.2024 | FBDI e. V.
ECHA setzt neuen SVHC auf die Kandidatenliste
ECHA setzt neuen SVHC auf die Kandidatenliste
02.12.2024 | FBDI e. V.
FBDi verweist auf neue UN-Nummern im ADR 2025
FBDi verweist auf neue UN-Nummern im ADR 2025
Weitere Artikel in dieser Kategorie
19.05.2025 | Asahi Kasei Europe GmbH
Asahi Kasei Microdevices und Dirac schließen Partnerschaft im Bereich High-Fidelity-In-Car-Audio
Asahi Kasei Microdevices und Dirac schließen Partnerschaft im Bereich High-Fidelity-In-Car-Audio
19.05.2025 | PEARL GmbH
7links Mini-2K-IP-Überwachungskamera IPC-240
7links Mini-2K-IP-Überwachungskamera IPC-240
15.05.2025 | KYOCERA Europe GmbH
Kioxia, AIO Core & Kyocera: Neue, optische Breitband-SSD
Kioxia, AIO Core & Kyocera: Neue, optische Breitband-SSD
14.05.2025 | Citizen Systems Europe
Industrie-Etikettendrucker von Citizen steigern Produktivität in Fertigung und Logistik
Industrie-Etikettendrucker von Citizen steigern Produktivität in Fertigung und Logistik
