Mobilität auf zwei Rädern - vor dem Fahrradfahren Versicherungscheck durchführen
16.05.2012
Elektro & Elektronik
Düsseldorf, 16. Mai 2012 - Wenn draußen Sonne und Wärme locken, schwingen sich viele ohne eine private Haftpflichtversicherung aufs Fahrrad. Das kann ruinös enden, denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. "Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt", empfiehlt Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.
Da sie eine Familienversicherung ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügten, beispielsweise wenn sie mit ihrem Fahrrad parkende Autos zerkratzt haben. Doch Kinder unter sieben Jahren sind generell nicht deliktfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden, auch ihre Eltern nicht. Es ist jedoch peinlich, wenn die Autos der Nachbarn dran glauben mussten. Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine so genannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt. Der Haftungsschutz von Familienangehörigen geht bei privaten Haftpflichtversicherungen aber noch weiter: Auch wenn der Nachwuchs noch in der Ausbildung ist, deckt diese Versicherung Schäden ab, die er anderen zufügt. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Passionierte Biker denken aber noch weiter und versichern ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Zu Recht: Der Grund liegt in der höheren Diebstahlrate: Denn mehr als sechsmal so viele Fahrräder wie Autos verschwinden, jährlich werden bis zu einer halben Million Drahtesel in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, seine Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls an die höheren Entschädigungsgrenzen anzupassen. Moderne Vertragsvarianten bieten auch Schutz, wenn das Fahrrad im gemeinschaftlichen Fahrradkeller abgeschlossen ist. Vorteil: Die Räder sind dann in der Hausratversicherung zum Neuwert versichert.
Bei neuangeschafften E-Bikes oder "Pedal Electric Cycle" oder kurz "Pedelec", die mit einem elektrischen Hilfsmotor betrieben werden, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und "nicht selbstfahrende Fahrzeuge" beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von "Pedelecs" mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann zu klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem "Pedelec" aufkommt.
Wird der geliebte Drahtesel gestohlen, ist der Diebstahl unverzüglich der Polizei anzuzeigen. Die Beamten benötigen eine möglichst genaue Beschreibung oder besser ein Foto des Rades, die Rahmen-Nummer, Farbe und andere Besonderheiten. Zudem vereinfacht der Kaufbeleg die Schadenregulierung. "Die Versicherten fahren am besten, wenn für jedes Rad ein Fahrradpass erstellt wird, von dem man eine Kopie dem betreuenden Vermittler zur Weiterleitung an die Versicherungsgesellschaft übergibt", empfiehlt Klaus-Dieter Spauszus. Die Blanko-Fahrradpässe sind bei den Versicherungsvermittlern und bei den Polizeidienstellen zu erhalten.
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