Der FBDi informiert: LED-Lichtprodukte und Peripheriegeräte unterliegen ErP
18.01.2013
Elektro & Elektronik
Neufahrn, 15. Januar 2013 - Seit Jahresanfang ist die EU Verordnung 1194-2012-EU in Kraft, die neue Regelungen für elektrische Leuchtmittel enthält. Ihre umfangreichen Vorgaben müssen in drei Stufen vom 1. September 2013 bis 2016 erfüllt werden. Erstmals werden Ökodesign-Anforderungen auch an LED-Lichtprodukte gestellt. Der FBDi weist ausdrücklich darauf hin, dass LED-Lampen, Leuchten und Peripheriegeräte wie Stromversorgungen der ErP/Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) und damit auch den entsprechenden Kennzeichnungspflichten wie u.a. CE und WEEE unterliegen.
Details zur Richtlinie unter: http://www.fbdi.de/uploads/media/ErP_Lichtprodukte_LED_12_2012.pdf
Nach der Ökodesign- oder ErP-Richtlinie (2009/125/EG, "Energierelevante Produkte") ist der Hersteller bzw. Inverkehrbringer (Distributor!) dazu aufgefordert, die Konformität seines Produkts mit den Anforderungen nachzuweisen. Diese ist mit dem CE-Kennzeichen zu dokumentieren. Somit ist die ErP-Richtlinie notwendiger Bestandteil der CE-Konformitätserklärung.
Die CE-Kennzeichnung ist in der 93/68/EWG Richtlinie geregelt. Damit Produkte das CE-Kennzeichen tragen dürfen, müssen sie allen anwendbaren EU-Richtlinien entsprechen. Für die Bauelemente-Distribution sind davon vor allem die Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG und die EMV-Richtlinie 2004/108/EG maßgeblich. Sie stellen zwei der wichtigsten Regelungsinstrumente für elektrisch betriebene Geräte dar. Der Hersteller bzw. Inverkehrbringer muss die CE-Kennzeichnung selbst am Produkt anbringen und übernimmt damit die Verantwortung.
Vorgehen zur CE-Kennzeichnung
Zunächst ist für jedes Produkt die Betroffenheit zu klären, die anzuwendende Richtlinie auszuwählen und eine Prüfung bzw. Risikoanalyse durchzuführen. Im folgenden Konformitätsbewertungsverfahren wird nachgewiesen, dass das Produkt einschließlich der technischen Dokumentation und der Bedienungsanleitung allen CE-Richtlinien entspricht, die für dieses Produkt anwendbar sind. Am Ende des Bewertungsverfahrens stellt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eine EG-Konformitätserklärung für sein Produkt aus. Damit übernimmt er die Verantwortung, dass es mit den Anforderungen der entsprechenden Richtlinie(n) konform ist. Das Bewertungsverfahren ist Voraussetzung, dass das CE-Zeichen an den Produkten angebracht werden darf.
WEEE Kennzeichnung (2002/96/EG)
Laut der 2002/96/EG-Verordnung muss ein Hersteller über die Kennzeichnung seiner elektronischen Produkte unmissverständlich identifizierbar sein. Das Merkmal des schwarzen Balkens unter der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern steht für das In-Verkehr-Bringen eines Produkts nach dem 13.08.2005 und muss nach WEEE-Direktive zusätzlich zum Datum der Herstellung auf den entsprechenden Produkten angebracht werden.
Hilfestellung vom FBDi:
Der FBDi e.V. liefert mit dem FBDi Kompass sowie dem speziellen CE- Leitfaden mit Flowcharts zur Entscheidungsfindung wertvolle Unterstützung. Da sie speziell auf die Erfordernisse der Distribution abgestimmt sind, können sich die Distributoren auf die für sie wirklich relevanten Punkte konzentrieren. Sie sind über den FBDi (www.fbdi.de) verfügbar.
http://www.fbdi.de
FBDI e. V.
Sankt Margaretenweg 9 85375 Neufahrn
Pressekontakt
http://www.lorenzoni.de
Agentur Lorenzoni GmbH, Public Relations
Landshuter Straße 29 85435 Erding
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