Wann kann ich mich scheiden lassen?
14.02.2013 / ID: 101487
Familie, Kinder & Zuhause
So kann, laut § 1565, Abs. 1, Satz, BGB ein Ehebund nur dann getrennt werden, wenn dieser auch wirklich beendet wurde. So muss das "Scheitern einer Ehe" näher definiert werden, denn er ist ausschlaggebend für die Scheidung.
Die korrekte Trennung
Viele scheidungswillige Ehepaare missachten den rechtlichen Punkt, dass eine Ehe nur dann offiziell aufgelöst werden kann, wenn diese auch wirklich als abgeschlossen vom Gericht anerkannt wird. Dafür reicht nicht einfach nur die Einigkeit beider Parteien aus, auch wenn dies viele Leute irrtümlicherweise sich so vorstellen. Nur, wenn der Richter zustimmt, kann ein Ehebund laut § 1564, Abs. 1, Satz 1, BGB, erfolgreich getrennt werden. Wirkungslos ist eine Trennung durch sonstige Behörden wie Pfarrer oder Standesbeamten.
Scharf und Wolter: Die Spezialisten in Sachen Familienrecht
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Rechtsanwälte Scharf und Wolter
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