Pressemitteilung von Thomas Heidorn

Rund um den Rauchmelder


Familie, Kinder & Zuhause

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 1. April 2013 eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern eingeführt. Bis 2017 sollen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. ARAG Experten nennen die wichtigsten Fakten:

Wer trägt die Kosten?
Der Eigentümer muss die Rauchwarnmelder kaufen und in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren anbringen. Er kann die Kosten auf die Mieter umlegen. Die Mieter sind für die Wartung zuständig. Sie müssen die Batterien wechseln und defekte Geräte melden, die der Eigentümer dann ersetzen muss.

Rauchmelder sind nachts besonders wertvoll
Ein Rauchmelder gibt frühzeitig Alarm und schenkt Ihnen mit seinem lauten Signalton von 85 Dezibel wertvolle Sekunden, in denen Sie sich und Ihre Familie retten können! Brände im privaten Wohnungsbereich brechen häufig nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus. Wer im Schlaf überrascht wird, hat schlechte Chancen. Der gefährliche Rauch macht Menschen nach zwei bis drei Minuten besinnungslos. Die tödliche Gefahr geht vom Kohlenmonoxid aus. Es entsteht bei fast jedem Wohnungsbrand.

Kauf und Montage
Achten Sie auf das GS- Zeichen für geprüfte Sicherheit und das VdS-Prüfsiegel der VdS Schadensverhütungs-GmbH. Das "Q" in Verbindung mit dem VdS Zeichen kennzeichnet neuerdings qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind (Batterien mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer).

Wohin mit dem Rauchmelder?
Brandschutzbeauftragte und Feuerwehren empfehlen einen Rauchmelder pro Etage als Mindestabsicherung (besser in jedem Raum). Dieser sollte an der Decke in der Raummitte montiert werden. Zusätzliche Rauchmelder für besonders gefährdete Bereiche können das System sinnvoll ergänzen. Für Küchen gibt es spezielle Hitzemelder. Funk-Rauchmelder der neuesten Generation lassen sich drahtlos vernetzen und leiten den Alarm weiter. Wechseln Sie einmal im Jahr die Batterien und kontrollieren Sie Ihre Rauchmelder nach längerer Abwesenheit.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten/06596/

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