Kinderbetreuung: Das Wechselmodell boomt
29.08.2013
Familie, Kinder & Zuhause
Berlin | Heidelberg | Wiesbaden, 29.08.2013. Wenn Eltern sich trennen, gibt es unterschiedliche Wege, die Kinderbetreuung zu regeln. Dabei zeichnet sich in den letzten Jahren ein klarer Trend weg vom sogenannten Residenzmodell ab - also der überwiegend praktizierten Regelung, in der Kinder von einem Elternteil, im Allgemeinen von der Mutter, an einem Lebensmittelpunkt betreut werden und den anderen Elternteil nur noch besuchen. "Wie es scheint, ist "die Zeit reif" für geteilte elterliche Verantwortung und für gleichberechtigte Kinderbetreuung - auch nach Trennung und Scheidung", stellt Hildegund Sünderhauf fest. Schon allein deshalb, weil sich die abwechselnde Kinderbetreuung auch in bestehenden Elternbeziehungen immer mehr etabliert. Wie das Wechselmodell funktionieren kann, beschreibt die Professorin für Familienrecht in ihrem neuen gerade bei Springer VS erschienenen Fachbuch "Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis".
Der Bedarf an Betreuungsalternativen steigt, denn es gibt zunehmend getrennt lebende Eltern - im Jahr 2010 waren es in Deutschland bereits 19,4 Prozent. Immer mehr Mütter und Väter entscheiden sich auch in der Bundesrepublik für das Wechselmodell, so Sünderhauf. Ihr internationaler Vergleich zeigt, dass dieser Trend kein deutsches Phänomen ist: "In manchen Ländern hat die Betreuung im Wechselmodell die "klassische" alleinerziehende Mutter mit Besuchskontakten zum Vater als häufigste Betreuungsform bereits abgelöst." Verstärkt werde diese Entwicklung unter anderem durch zunehmend veränderte Betreuungsverhältnisse in Beziehungen: "Wenn Eltern ihre Kinder in der Partnerschaft abwechselnd betreuen, ist es konsequent, dies auch nach einer Trennung weiter zu praktizieren. Hiervon können Kinder, Mütter und Väter gleichermaßen profitieren", erklärt die Professorin.
Auch die empirischen Forschungserkenntnisse über Scheidungsfolgen für Kinder begünstigen die zunehmende Verbreitung des Wechselmodells, so die Expertin: "Der kontinuierliche, enge Kontakt zu beiden Elternteilen durch die abwechselnde Betreuung wird als vorteilhaft für die kindliche Bindung und Entwicklung angesehen. Die Eltern-Kind-Bindung zu Mutter und Vater ist im Wechselmodell gleich intensiv wie in sogenannten intakten Familien - das ist eigentlich ein unschlagbares Argument für die Doppelresidenz." Außerdem habe ein normativer Wertewandel stattgefunden, der die gesellschaftliche Rolle der Familie verändert hat: Frauen wollen und müssen auch als Mütter erwerbstätig sein, Männer wollen und sollen sich als Väter an der Kindererziehung gleichberechtigt und -verpflichtet beteiligen. Darüber hinaus wollen und müssen beide Elternteile nach Kindererziehungszeiten wieder in die Arbeitswelt zurückkehren. "Im Wechselmodell gibt es keine Alleinerziehenden mehr", so Sünderhauf. "Wenn man das hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden mit Kindern betrachtet, ist das von beachtlicher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung." Schließlich führe die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nach der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer zunehmenden Stärkung von Familienrechten - insbesondere auch der "Väterrechte".
In der ersten Monografie zum Thema leitet Hildegund Sünderhauf aus dem Überblick von 45 psychologischen Studien die Konsequenzen für den Gesetzgeber ab und macht Vorschläge für notwendige Gesetzesänderungen. Sie analysiert die uneinheitliche und widersprüchliche Argumentation der Rechtsprechung seit dem ersten Urteil zum Wechselmodell im Jahr 2000 und macht deutlich, dass diese vielfach auf überholten, wissenschaftlich nicht fundierten Annahmen basiert und damit dem Wohl der Kinder nicht gerecht wird. In einem ausführlichen Praxisteil gibt die Wissenschaftlerin unter anderem mit 30 Fragen und Antworten zum Wechselmodell Hilfestellungen für die individuelle Entscheidung für oder gegen diese Betreuungsvariante. Formularvereinbarungen zu Kinderbetreuung und -unterhalt mit vielen Beispielen erleichtern es Eltern, einvernehmliche Regelungen verbindlich festzulegen. Den Abschluss bildet ein Vergleich des Entwicklungsstandes in den USA, Australien, Großbritannien sowie Belgien, Frankreich, Schweden, Norwegen und Österreich.
Professorin Dr. Hildegund Sünderhauf war Anwältin für Familienrecht und ist seit 2000 Professorin für Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
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