Thomas Wawris als Ziviltechniker vereidigt
16.05.2014
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(NL/7789395791) Architekt DI Thomas Wawris vom Wiener Büro MEISSL ARCHITECTS wurde im Februar 2014 vereidigt als Architekt staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker.
Die Ziviltechniker (ZT) in Österreich stellen ein wichtiges Bindeglied zwischen Behörden und Bauherren/Auftraggebern dar.
Ziviltechniker ist die gesetzliche Bezeichnung für Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Die verantwortungsvollen kreativen und geistigen Leistungen der Ziviltechniker beruhen auf qualifizierter akademischer Ausbildung und einer anspruchsvollen Berufsprüfung.
Voraussetzung sind ein abgeschlossenes Studium und anschließend mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, bevor man dann in seinem Bundesland zur Ziviltechnikerprüfung zugelassen werden kann. Thomas Wawris hat diese Prüfung bei der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und das Burgenland erfolgreich bestanden und am 11. Februar 2014 seinen Berufseid abgelegt, woraufhin ihm seine Befugnis als Architekt staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker verliehen wurde.
Staatlich befugt weitreichende Berechtigungen in ganz Österreich
Diese in ganz Österreich geltende Befugnis berechtigt u.a. dazu, das Bundeswappen der Republik Österreich zu führen und Urkunden auszustellen. Sie berechtigt zur Planung insbesondere von Monumentalbauten, Theatern, Festhallen, Ausstellungsgebäuden, Museumsbauten, Kirchen, Schulen und Spitälern.
Ziviltechniker unterliegen in ihren Entscheidungen keinen Zwängen, die sich aus Ausführungsinteressen ergeben. Diese Unabhängigkeit erlaubt die ausschließliche Orientierung an der bestmöglichen Planungsqualität im Dienste der Bauherren, Qualitätsansprüche werden nicht von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst, was sich vorrangig auf die Trennung von Planung und Ausführung bezieht. Neben ihrer Planungstätigkeit sind sie berechtigt, Gutachten zu erstellen, ihre Auftraggeber treuhänderisch zu beraten und bei Behörden zu vertreten sowie öffentliche Urkunden zu errichten.
Architekturplanung im Interesse des Bauherrn
Aufgrund seines Dienstverhältnisses als Wiener Büroleiter bei der Meissl Architects ZT GmbH hat Wawris seine Befugnis bei der Kammer als ruhend gemeldet, da Architekten mit aufrechter Befugnis in keinem Dienstverhältnis stehen dürfen, auch wenn dieses keinen Einfluss auf wirtschaftliche Interessen der Ausführung hat. Somit darf er zurzeit keine Gutachten erstellen oder selbstständig als Architekt auftreten. Dies ändert jedoch nichts an seiner fachlichen Qualifikation oder seiner ausschließlichen Orientierung an den Interessen seiner Bauherren. Die Befugnis kann bei der Kammer auch jederzeit als aufrecht gemeldet werden und ist dann ohne weitere Prüfung wieder voll umfänglich gültig.
Arch. DI Thomas Wawris unterstreicht damit nochmals seine fachliche Qualifikation, die von seinem Arbeitgeber schon zuvor mit Erteilung der Prokura für das Wiener Büro der Meissl Architects ZT GmbH (http://www.meissl.at/meissl-architects/teams/team-wien/) gewürdigt wurde.
Meissl Architects ZT GmbH
Hermannstalstraße 564 A-6100 Seefeld/Tirol
Pressekontakt
http://www.meissl.at
Meissl Architects ZT GmbH
Hermannstalstraße 564 A-6100 Seefeld/Tirol
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