Pressemitteilung von Rechtsanwalt Swen Walentowski

Stundung des Kindesunterhalts


Familie, Kinder & Zuhause

Koblenz/Berlin (DAV). Ist jemand zu Unterhalt (http://familienanwaelte-dav.de) verpflichtet und haben sich größere nicht gezahlte Unterhaltsbeträge angesammelt, kann der Betroffene diese in Raten abbezahlen. Ein Erlass des rückständigen Unterhalts kommt nicht in Betracht, wenn die Unterhaltsverpflichtung nicht unerwartet eingetreten ist.

Dies gilt auch für eine Unterhaltsverpflichtung nach einem Vaterschaftstest. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht (http://familienanwaelte-dav.de) des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Dezember 2014 (AZ: 7 WF 1155/14).

Rückständiger Unterhalt nach Vaterschaftstest
Die Vaterschaft des Mannes wurde durch einen Vaterschaftstest festgestellt. Er meinte, aufgrund seines Einkommens von rund 1.300 Euro den inzwischen aufgelaufenen Unterhalt nicht bezahlen zu können.

Kindesunterhalt ist zu bezahlen
Der Mann wollte erreichen, dass ihm der Unterhalt erlassen würde. Ohne Erfolg. Er könne aber eine Stundung verlangen, so das Gericht. Es würde eine "unbillige Härte" bedeuten, wenn er die aufgelaufenen Unterhaltsschulden auf einmal bezahlen müsse. Ein Erlass des aufgelaufenen Betrags kam für das Gericht aber deshalb nicht in Betracht, da er mit der Feststellung seiner Vaterschaft hätte rechnen müssen.

Ratenzahlung bei Kindesunterhalt möglich
Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt von monatlich 151 Euro, legte das Gericht fest. Der Mann müsse außerdem 100 Euro monatlich von dem aufgelaufenen Betrag abbezahlen. Dies sei ihm zumutbar. Dabei berücksichtigten die Richter auch den so genannten Selbstbehalt.
Unterhalt Unterhaltsverpflichtung Familie Vaterschaftstest Kindesunterhalt Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Kontakt

http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin

Pressekontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Rechtsanwalt Swen Walentowski
09.10.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Rückwirkendes Kindergeld nur für sechs Monate
25.06.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Unterhalt: Bemessung eines angemessenen Selbstbehalts
Weitere Artikel in dieser Kategorie
28.11.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Papierfischchen: Blinde Passagiere in Paketen
25.11.2024 | Denttabs innovative Zahnpflegegesellschaft mbH
Zähneputzen bei Kindern: Alltagspflicht oder Durchbruch in der Mundpflege?
22.11.2024 | KLUMPP Insektenschutz
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 38
PM gesamt: 419.367
PM aufgerufen: 71.184.602