BGH: Ex-Freund muss Geldgeschenke an Schwiegereltern zurückgeben
27.08.2019
Familie, Kinder & Zuhause
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach der Trennung muss der Ex größere Geldgeschenke der Eltern (https://familienanwaelte-dav.de) der Lebensgefährtin zurückgeben. Voraussetzung ist aber, dass die Beziehung "ungewöhnlich schnell" zerbricht. Auch muss das Geld auf lange Sicht gegeben worden sein, etwa für eine Immobilie, so der Bundesgerichtshof (BGH).
Die Eltern gaben ihrer Tochter und deren Partner insgesamt gut 104.000 Euro für einen Hauskauf. Die Beziehung der beiden bestand seit 2002. Im Jahr 2011 kauften sich die Tochter und ihr Freund eine Immobilie, um dort gemeinsam zu wohnen.
Trennung: Was ist mit den Geldgeschenken der "Schwiegereltern"?
Ende Februar 2013 trennte sich das Paar. Die Eltern der Frau verlangten vom Ex-Freund die Hälfte der zugewandten Beträge zurück. Sie stützten sich in erster Linie darauf, dass es ein Darlehen gewesen sei; hilfsweise handele es sich um Zuwendungen.
Der Mann musste seinen hälftigen Anteil an den Zuwendungen, nämlich 91,6 %, zurückzahlen. Die vom BGH bestätigte Vorinstanz berücksichtigte, dass die Tochter mindestens vier Jahre in der gemeinsamen Wohnimmobilie gewohnt hatte. Damit habe sich der mit der Schenkung verfolgte Zweck teilweise verwirklicht. Diese Zweckerreichung sei in Relation zur erwarteten Gesamtdauer der Lebensgemeinschaft zu setzen. Die Eltern der Frau hätten das Geld in der Erwartung gegeben, dass die zwei lebenslang zusammenbleiben würden.
BGH: An Schenkungen können Erwartungen geknüpft werden
Hier sei die "Geschäftsgrundlage" der Schenkung weggefallen. Der Beschenkte schulde zwar keine Gegenleistung, er "schulde" dem Schenkenden nur Dank für die Zuwendung. Bei der Schenkung eines Grundstücks oder von Geld zu dessen Erwerb an das eigene Kind und dessen Partner hege der Schenker aber die Erwartung, die Beschenkten würden die Immobilie zumindest für einige Dauer gemeinsam nutzen. Ein lebenslanges Zusammenbleiben könne nicht erwartet werden.
Im vorliegenden Fall beruhte die Zuwendung auf der Erwartung, die Beziehung zwischen Tochter und Freund werde andauern und das zu erwerbende Grundeigentum werde die "räumliche Grundlage" des weiteren, nicht nur kurzfristigen Zusammenlebens der Partner bilden.
Geschenke nach Trennung zurückgeben
Diese Geschäftsgrundlage der Schenkung sei weggefallen, nicht, weil die Beziehung kein Leben lang gehalten habe, sondern weil sich das Paar schon weniger als zwei Jahre nach der Schenkung getrennt habe.
In einem solchen Fall sei die Annahme gerechtfertigt, dass die Eltern keine Schenkung gemacht hätten, wäre für sie das baldige Ende dieses Zusammenlebens erkennbar gewesen. Dann könne man auch nicht erwarten, dass die Schenkenden an der Zuwendung festhielten. Daher sei es Beschenkten zuzumuten, das Geschenk zurückzugeben.
Bundesgerichtshof am 18. Juni 2019 (AZ: X ZR 107/16)
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin
Pressekontakt
http://www.familienanwaelte-dav.de
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Littenstraße 11 10179 Berlin
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Rechtsanwalt Swen Walentowski
09.10.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Rückwirkendes Kindergeld nur für sechs Monate
Rückwirkendes Kindergeld nur für sechs Monate
08.09.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Familienzusammenführung: Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags minderjährig sein
Familienzusammenführung: Kind muss zum Zeitpunkt des Antrags minderjährig sein
11.08.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Behinderung als Erwachsener aufgrund von Gendefekt - kein Anspruch auf Kindergeld
Behinderung als Erwachsener aufgrund von Gendefekt - kein Anspruch auf Kindergeld
15.07.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Nichteheliche Partnerschaft: Rückforderung einer Schenkung durch Eltern?
Nichteheliche Partnerschaft: Rückforderung einer Schenkung durch Eltern?
25.06.2020 | Rechtsanwalt Swen Walentowski
Unterhalt: Bemessung eines angemessenen Selbstbehalts
Unterhalt: Bemessung eines angemessenen Selbstbehalts
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2024 | Denttabs innovative Zahnpflegegesellschaft mbH
Zähneputzen bei Kindern: Alltagspflicht oder Durchbruch in der Mundpflege?
Zähneputzen bei Kindern: Alltagspflicht oder Durchbruch in der Mundpflege?
22.11.2024 | KLUMPP Insektenschutz
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
West-Nil-Virus: Warum Fliegengitter unverzichtbar sind
22.11.2024 | Mentoren-Media-Verlag GmbH
Buddy, der kleine Bär: Ein Kinderbuch, das Mut macht und Selbstvertrauen stärkt
Buddy, der kleine Bär: Ein Kinderbuch, das Mut macht und Selbstvertrauen stärkt
21.11.2024 | Bauherrenreport GmbH
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
Sichtbarkeit, Ranking und Zugriffe in Handwerksbetrieben abhängig von Internetpräsenz
21.11.2024 | Gütegemeinschaft Kerzen e. V.
Kerzen voll im Trend
Kerzen voll im Trend