Katzenklappe: freier Zugang für Tiere - und Einbrecher
20.03.2024 / ID: 409037
Familie, Kinder & Zuhause

Wer eine Katzenklappe an einer ungünstigen Stelle anbringt, erleichtert Dieben den Einbruch ins Haus. Das gilt als grob fahrlässig - und gefährdet den Versicherungsschutz. "Fenster- oder Türgriffe sollten durch die Klappe nicht erreichbar sein, weder mit der Hand noch mit Hilfsmitteln wie einem langen Stock", sagt Nicole Günter, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung: "Lässt sich das nicht vermeiden, müssen die betroffenen Türen oder Fenster abgeschlossen oder zusätzlich gesichert sein." Weitere Möglichkeiten: Die Katzenklappe direkt in die Wand und mit Abstand zu Tür oder Fenster einbauen. Auch ein drehbarer Türknauf statt einer Türklinke kann eine sinnvolle Lösung sein - weil dieser nicht mit einem Stock geöffnet werden kann. Wer unsicher ist, sollte bei der Versicherung nachfragen, ob weitere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind.
Mietwohnung: Erlaubnis notwendig
Mieterinnen und Mieter haben in Sachen Katzenklappe noch mehr zu klären: Vor der Montage brauchen sie die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters, erklärt R+V-Expertin Günter: "Diese können sonst verlangen, dass die Katzenklappe entfernt wird. Wer sich weigert, muss sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen." Spätestens beim Auszug müssen Mieterinnen und Mieter die Katzenklappe auf eigene Kosten wieder entfernen. Empfehlung der Expertin: "Oft ist es am einfachsten, eine neue Tür mit Katzenklappe einzubauen und die alte bis zum Auszug einzulagern."
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Wer trotz aller Vorsicht Opfer eines Einbruchs wird, bekommt den Schaden in der Regel von der Hausratversicherung ersetzt.
- Die Katzenklappe ist auch in puncto Wärme eine Schwachstelle. Deshalb ist es sinnvoll, sie in einem weniger beheizten Raum anzubringen, wo Zugluft nicht stört.
- Nicht jede Klappe hält Sturm und Regen stand - es gibt auch wetterfeste Modelle.
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
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