Steuerliche Vorteile durch Privatschulbesuch: Tipps für Eltern
24.09.2024 / ID: 418444
Familie, Kinder & Zuhause

30 Prozent des Schulgeldes mindern die Steuerlast
Steuerlich absetzen lässt sich das Schulgeld, wenn die private Schule oder Schule in freier Trägerschaft staatlich anerkannt ist. Das bedeutet, dass sie in einem anerkannten allgemeinen oder berufsbildenden Abschluss endet. Zudem müssen die Eltern in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und für ihr Kind Kindergeld bekommen. Dann lassen sich 30 Prozent des Schulgeldes und der Anmeldegebühr bis maximal 5.000 Euro als Sonderausgabe bei der Steuer absetzen. Es wird also ein Schulgeld bis zu 16.666 Euro pro Jahr berücksichtigt. Bei getrennten Eltern rechnet das Finanzamt demjenigen Elternteil die Kosten an, der sie getragen hat. Beispiel: Die Kosten für ein Privatgymnasium belaufen sich auf 450 Euro im Monat. Für jedes Kalenderjahr lassen sich von den 5.400 Euro, die an die Schule gezahlt werden, 1.620 Euro vom Finanzamt zurückholen.
Absetzbarkeit ist nicht auf Deutschland beschränkt
Diese Steuerentlastung gilt gleichermaßen für Eltern, deren Kinder ein Internat in der EU oder einem EWR-Staat sowie eine internationale oder deutsche Schule im Ausland, sogar außerhalb Europas, besuchen. Hierfür können monatliche Gebühren von 2.000 bis 4.000 Euro anfallen. Das Absetzen ist wieder an die Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen geknüpft. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung zählen nicht zu den Schulgebühren und sind in der Regel nicht absetzbar. Ausgaben für die nachmittägliche Hausaufgabenbetreuung können indes als Sonderausgabe bei den Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Schulgeld geltend gemacht werden. Dies ist zu zwei Dritteln und bis zu 4.000 Euro bis zum 14. Geburtstag des Kindes möglich.
Als Nachweis ist eine Schulbesuchsbescheinigung erforderlich. Auf der Rechnung der Bildungseinrichtung muss das Schulgeld getrennt von anderen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe oder gebührenpflichtigen Freizeitbeschäftigungen aufgeführt werden. Nur wenn alle Gebühren separat ausgewiesen werden, ist die Akzeptanz vom Finanzamt und damit die Steuersenkung gesichert.
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(Bildquelle: Irina Schmidt/stock.adobe.com)
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