Pressemitteilung von Orthey Heike

Neu: Reiter Unfallversicherung inklusive Reitbeteiligungsrisiko


Familie, Kinder & Zuhause

Viele junge Mädchen träumen vom eigenen Pferd. Doch was soll der Papa machen, wenn das Geld für die Anschaffung, die Versicherung, die Unterbringung, die Tierarztkosten und die Versorgung eines eigenen Pferdes nicht reicht. Außerdem - wer weiß schon, wie lange die Euphorie wirklich anhält?

Viele Pferde-Eigentümer können ein Lied davon singen. Pferde kosten sehr viel Zeit und Geld. Mancher Besitzer eines stolzen Rosses wäre heilfroh, einen vertrauensvollen Reiter zu finden, welcher sich ab sofort gegen ein geringes Futtergeld um seinen Liebling kümmert. Das Thema Reitbeteiligung (http://www.beste-unfallversicherung.de/fuer/reiter/) ist in aller Munde.

Das Glück der Erde ...

liegt auf dem Rücken der Pferde. Doch oftmals kommt es ganz anders als man denkt. Etwa 40.000 Reitunfälle pro Jahr ziehen eine ärztliche Behandlung nach sich. Nicht nur unter erfahrenen Rettungsärzten gilt Reiten als Risikosportart. Pferde scheuen, wenn sie sich vor Hunden, Kutschen oder aufploppenden Regenschirmen erschrecken. In unwegsamem Gelände ist schon so manch erfahrener Reiter schwer gestürzt. Querschnittslähmungen, schwere Brüche, Prellungen, ausgeschlagene Zähne und der Verlust von Geruchs- oder Geschmacksinn sind leider keine Seltenheit. Früher oder später kann immer etwas passieren.

Die Haftungsfrage ist unklar

Die haftungsrechtliche Situation ist für Reitbeteiligungen nicht ganz einfach. Zum einen kann man als Reiter nie ganz sicher sein, ob das Fremdreiterrisiko auch wirklich in der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Eigentümers eingeschlossen ist. Selbst wenn der Eigentümer dies bestätigt, kann er seine Police ja jederzeit wieder wechseln. Außerdem bleibt die Frage, ob alle Beitragsraten pünktlich bezahlt wurden. Von beiden Konstellationen erfährt die Reitbeteiligung nichts.

Darüber hinaus wird eine Reitbeteiligung nicht als Fremdreiter gesehen. Der Begriff des Fremdreiters umfasst vielmehr Reiter, welche einmalig, gelegentlich oder in unregelmäßigen Abständen ein anderes Privatpferd nutzen. Dies ist aber bei Reitbeteiligungen eben nicht der Fall. Das bedeutet für die Reiter im Rahmen einer Reitbeteiligung, dass sie insbesondere bei Eigenschäden durch das Pferd dem Tierhalter gleichgestellt werden. Im Klartext heißt das: Die Reitbeteiligung kann den Tierhalter nicht für entstandene Schäden in Regress nehmen und geht womöglich leer aus. Diese Regelung wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach in verschiedenen Urteilen gefestigt.

Die Rechtslage ist gerade bei ständigen Reitbeteiligungen kompliziert: Fremdreiter, Gastreiter oder angenommene Mit-Haltereigenschaft? Viele Pferdebesitzer bestehen zudem auf einer Haftungsausschlussvereinbarung, um sich von jeglichen Forderungen durch die Reitbeteiligung zu befreien.

Auf Nummer sicher gehen ...

Verantwortungsvolle Eltern tun daher gut daran, selbst für ihr Kind eine Reiter Unfallversicherung (http://www.beste-unfallversicherung.de/fuer/reiter/) abzuschließen. Damit behält man jederzeit die volle Kontrolle und weiß sein Kind gut geschützt. Eine Reiter Unfallversicherungen wird nicht mit eventuellen Haftpflichtansprüchen verrechnet, sondern leistet die vertraglich vereinbarten Leistungen davon unabhängig. Eine Reiter Unfallversicherung bietet Pferdebesitzern und Reitbeteiligungen Versicherungsschutz rund um die Uhr - und das auf der ganzen Welt. In leistungsstarken Policen gibt es außerdem keine Helmpflicht. Weiterführende und nutzenswerte Informationen zur Reiter Unfallversicherung für Reitbeteiligungen finden Interessierte unter:

http://www.beste-unfallversicherung.de/fuer/reiter/ (http://www.beste-unfallversicherung.de/fuer/reiter/)

Reiter Unfallversicherung Unfallversicherung Reiter Reitbeteiligung

http://www.beste-unfallversicherung.de
Beste-Unfallversicherung.de
Hauptstr. 46 57629 Müschenbach

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