Kindesvernachlässigungen,Kindesmisshandlungen: Warum bleiben Fälle oft unentdeckt und wie können Jugendämter sowie Lehrkräft noch besser ihren "Schutz
21.03.2012 / ID: 53113
Familie, Kinder & Zuhause
Die Presse berichtet immer wieder von erschütternden Fällen der Kindesvernachlässigung, der Kindesmisshandlungen und sogar von Kindestötungen, und es wird gefragt: Wie konnte der Missbrauch unentdeckt bleiben? Warum sind Lehrkräfte und Jugendamt nicht eingeschritten?
§ 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes verpflichtet jede Fachkraft gesetzlich dazu, ihren "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" zu leisten.
Nicht nur das Jugendamt ist bei Vorliegen gewichtiger Anhaltspunkte zu einer konkreten Einschätzung des Gefährdungsrisikos verpflichtet. Auch die Lehrkraft oder der/die Erzieher/in muss bei Anzeichen von Missbrauch und Misshandlungen tätig werden und die Behörde informieren.
Wie Pädagogen, Erzieher und Fachkräfte diese Anforderungen erfüllen können, sie bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung angemessen reagieren und ihrer persönlichen Verpflichtung zum Schutzauftrag nachkommen, ist nachzulesen im -"Praxisratgeber zur Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen" (http://www.forum-verlag.com/bildung-und-erziehung/paedagogik-spezial/praxisratgeber-zur-betreuung-und-beratung-von-kindern-und-jugendlichen.html)
Das Werk gibt besondere Hilfestellungen in der praktischen Anwendung, z. B. beim Erkennen von Auffälligkeiten bei Schülern und Tipps, was in solchen Situationen getan werden kann bzw. muss.
Der pädagogische Mitarbeiter wird handlungssicher in seiner Aufgabe als Berater und versteht konkrete Probleme auch aus der Sicht der Schüler. Zudem liegen alle notwendigen Informationen zur Beratung gebündelt in einem Ratgeber vor, z. B. wichtige Anlaufstellen, rechtliche Grundlagen usw. Abgerundet wird das Werk durch praktische Beispiele und viele nützliche Arbeitshilfen.
Betreuung von Kindern und Jugenlichen Kinder- und Jugendhilfegesetz Kindesvernachlässigung Kindesmisshandlung
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