ERGO Verbrauchertipps "Für eine sicheres Leben: Ab der Geburt"
09.05.2012
Familie, Kinder & Zuhause
Neugeborene müssen sofort krankenversichert werden
Die Gesundheit ihrer Kinder steht für die meisten Eltern an erster Stelle. Doch leider kann niemand verhindern, dass auch die ganz Kleinen mal krank werden, manchmal sogar schwer. "Deswegen müssen Eltern ihre Kinder umgehend krankenversichern", betonen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. "Am besten ist, sich gleich nach der Geburt um den passenden Schutz zu kümmern." Eltern, die bei einer gesetzlichen Kasse sind, können ihr Kind beitragsfrei mitversichern. Privat Versicherte müssen für ihren Nachwuchs eine eigene, beitragspflichtige Police abschließen. Wenn ein Elternteil privat versichert ist und der andere gesetzlich, gilt die Regel: Das Baby wird dem Partner zugeordnet, der das höhere Einkommen bezieht. Das bedeutet in vielen Fällen, dass das Kind eine Privatpolice braucht. Der private Krankenversicherer des jeweiligen Elternteils ist verpflichtet, ein Kind innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung aufzunehmen. "Wer selbst gesetzlich versichert ist, für sein Kind aber einen besseren Schutz wünscht, sollte über den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung nachdenken", empfehlen die DKV Experten. "So lässt sich schon für recht geringe Beiträge sicherstellen, dass das Kind im Krankheitsfall optimal versorgt wird - zum Beispiel im Krankenhaus in einem Einbettzimmer und mit Chefarztbehandlung."
Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung
Sicherer Schutz fürs Babyzimmer
Ein Sturz vom Wickeltisch, ein Unfall mit dem Kinderwagen - oft genügt schon eine Sekunde der Unachtsamkeit, und schon ist das Unglück geschehen. "Die meisten Eltern werden ihr Möglichstes tun, um Risiken zu vermeiden", sagen die Unfallexperten von ERGO. "Doch auch, wenn niemand gerne darüber nachdenkt: Es ist unmöglich auszuschließen, dass dem Kind einmal etwas zustößt." Jedes Jahr müssen ca. 123.000 Kinder unter fünf Jahren nach einem Sturz ärztlich behandelt werden. Eine mögliche Folge: eine dauernde Beeinträchtigung. Vor allem Babys können bei Schädel-Hirn-Traumata leicht lebenslange Behinderungen davontragen. "Deswegen ist eine private Absicherung vor Invalidität durch Krankheit und Unfall empfehlenswert, denn die gesetzlichen Leistungen sind unzureichend", sagen die ERGO Experten. "Sie zahlt, wenn das Kind dauerhaft beeinträchtigt bleibt - egal ob in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit." Zu bedenken ist, dass eine Behinderung oft hohe Kosten nach sich zieht: Die Familie wird Geld brauchen, etwa um das Haus umzubauen oder um zusätzliche Pflege und Betreuung zu finanzieren. "Mit einer Invaliditätsversicherung ist dafür gesorgt, dass die nötigen Mittel vorhanden sind", erklären die ERGO Experten.
Quelle: ERGO
Für die Zukunft vorsorgen
Kleine Kinder erkunden die Welt voller Neugier und Tatendrang. Was aus den kleinen "Forschern" später wird, bleibt ungewiss. Neurochirurg, Tierforscher oder Physiker? Nur eins lässt sich schon mit Gewissheit sagen: Ein Studium kostet viel Geld. Von der Einschreibung bis zum Abschluss fallen leicht fünfstellige Beträge an. "Damit die Träume des Kindes nicht aus finanziellen Gründen scheitern, sollten die Eltern frühzeitig planen", raten die Experten der ERGO Lebensversicherung. "Eine Ausbildungsversicherung sorgt dafür, dass dem Kind später alle Wege offen stehen - zumindest finanziell." Die Versicherung funktioniert im Grunde wie eine kapitalbildende Lebensversicherung: Schon mit relativ geringen monatlichen Beiträgen lässt sich über die Jahre eine stattliche Summe ansparen, die das Kind zu einem festgelegten Zeitpunkt erhält - etwa am 18. Geburtstag. Ein Elternteil ist dabei die versicherte Person und meist auch der Versicherungsnehmer, das Kind dagegen der Bezugsberechtigte. "Sollte der Versicherte vor Vertragsende sterben, zahlt die Versicherung die Beiträge weiter", erklären die ERGO Vorsorgeexperten. "Die Ausbildung des Kindes ist dadurch selbst beim Tod der versicherten Person abgesichert." Übrigens können nicht nur Vater oder Mutter, sondern auch Großeltern, Taufpaten oder Freunde der Familie eine Ausbildungsversicherung abschließen. Braucht das Kind mit 18 Jahren das Geld nicht sofort, sorgt die so genannte "Parkoption" für Flexibilität: Über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren kann das Geld bei fortlaufender Verzinsung "geparkt" und dann bei Bedarf abgerufen werden.
Quelle: ERGO Lebensversicherung
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