Überstunden werden nur selten fair ausgeglichen
01.08.2012 / ID: 72257
Familie, Kinder & Zuhause
(NL/6158762696) Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz erhalten für ihre im Betrieb geleisteten Überstunden vom Arbeitgeber keinen oder zumindest in ihren Augen keinen angemessenen Ausgleich. Dies ergab eine Umfrage über das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter 681 Teilnehmern auf dem Internetportal für Arbeitgeber Bewertungen <a href="http://www.Jobvoting.de" title="www.Jobvoting.de">www.Jobvoting.de</a> im Mai bis Juli 2012.
Demnach erhalten insgesamt 33% der befragten Umfrageteilnehmer, also ca. 1/3 der Arbeitnehmer, keinen Ausgleich für ihre Arbeitsüberstunden - sei es in Form einer finanziellen Kompensation oder in Form eines Freizeitausgleichs. Weitere 19% vertreten die Ansicht, dass sie zumindest keinen adäquaten Ausgleich für ihre Mehrarbeit erhalten. Es werden zwar höhere Löhne ausgezahlt oder Überstunden können "abgebummelt" werden, aber dies steht wohl nicht in einem fairen Verhältnis zu der erfolgten Mehrarbeit. Zusammen sind dies etwa 52% der Arbeitnehmer.
Auf die Frage, wie der Überstundenausgleich in ihrem Betrieb funktioniert, antworteten immerhin 22% der Befragten, dass der Ausgleich über mehr Freizeit erfolgt. Darüber hinaus können sich 10% über einen höheren Lohncheck am Ende des Monats freuen und noch einmal 16% haben sogar die Auswahl zwischen einem Freizeit- oder einem Gehaltsausgleich. Zusammen sind dies ungefähr 48% der Arbeitnehmer in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese Ergebnisse decken sich zudem mit der bereits im März bis April 2009 durchgeführten Befragung auf Jobvoting.de, nach der ebenfalls weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer einen Ausgleich für ihre über die vergtraglich geregelte Arbeitszeit hinausgehend geleisteten Arbeitsstunden erhalten. Dabei sind Überstunden in Deutschland keine Seltenheit, wie auch eine Umfrage im Mai bis Juni 2011 deutlich machte. Demnach arbeitet ein viertel aller deutschen Arbeitnehmer jede Woche über zehn Stunden länger, als die in seinem Arbeitsvertrag geregelte Wochenarbeitszeit vorsieht.
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