Haftung bei Nachbarschaftshilfe?
22.08.2013 / ID: 132579
Freizeit, Buntes & Vermischtes
Verbraucherfrage:
Meine Nachbarn haben mich gebeten, während der Urlaubszeit Blumen zu gießen. Natürlich mache ich das gerne. Allerdings habe ich mich gefragt, wie das mit der Haftung ist, falls ich einen Schaden verursache.
Die D.A.S. Rechtsexperten antworten:
Hilfe unter Freunden und Nachbarn ist gut und wichtig. Und kaum jemand macht sich Gedanken darüber, wer für einen Schaden aufkommt, wenn im Urlaub das Blumenwasser überläuft oder beim Umzug der Fernseher herunterfällt. Die Gerichte entscheiden in diesen Fällen uneinheitlich.
Viele Richter sehen in dem Nachbarschaftsdienst eine bloße Gefälligkeit, bei der ein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass, hätte man vorher darüber gesprochen, der Helfer gesagt hätte, dass er natürlich gerne hilft, für etwaige Schäden aber nicht eintreten will.
Andere Gerichte sind da strenger. Dort wird die Sache genau umgekehrt beurteilt, besonders, wenn der Helfer versichert ist. Dann hätte er nämlich nach der allgemeinen Lebenserfahrung gesagt, dass er mit einem möglichen Schaden kein Problem hätte, da er ja versichert sei.
Im Ergebnis bleibt es also bei einem gewissen Risiko, dem Sie sich als Helfer aussetzen. Sind Sie allerdings haftpflichtversichert, sieht die Lage für Sie recht gut aus. Müssen Sie den Streit vor Gericht klären und ein Richter geht von einem Haftungsausschluss aus, zahlt zwar die Versicherung nicht, Sie allerdings auch nicht, da dies ja gerade stillschweigend so vereinbart wurde. Geht das Gericht hingegen davon aus, dass ein solcher Ausschluss nicht erfolgt ist, müssen Sie zwar zahlen, dann tritt aber auch Ihre Versicherung ein. Für den Nachbarn, der womöglich auf seinem nassen Teppich sitzen bleibt, ist das Risiko also deutlich höher.
Natürlich gelten beide Ansichten auch nur für Fälle leichter Fahrlässigkeit, also wenn Sie aus Versehen die Pflanzen zu viel gießen und der Übertopf nach dem Verlassen der Wohnung überläuft. Haben Sie hingegen die vertrocknete Zimmerpalme unter den laufenden Wasserhahn gestellt und sind dann erst mal Einkaufen gegangen, während nach und nach die ganze Küche unter Wasser gesetzt wurde, haften Sie aufgrund grober Fahrlässigkeit. Ein stillschweigender Haftungsausschluss kann da nicht mehr angenommen werden.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf http://www.das.de/rechtsportal
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.344
Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.
Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpics.de/DAS/Blumengiessen/Bild1.jpg zur Verfügung.
Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
D.A.S. Rechtsschutz Rechtsschutzversicherung Verbraucher Nachbarschaftshilfe Haftung Fahrlässigkeit Urlaub Blumengießen
http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2 81737 München
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Katja Rheude
05.08.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
04.08.2014 | Katja Rheude
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
D.A.S. Stichwort des Monats August: Alkoholmissbrauch - Haftung des Gastwirts
29.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Gewährleistungsrecht
28.07.2014 | Katja Rheude
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
"Elternunterhalt - ab wann müssen Kinder zahlen?" - D.A.S. Verbraucherinformation
22.07.2014 | Katja Rheude
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Die D.A.S. informiert - Urteile in Kürze: Reiserecht
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.11.2025 | Aqua Planet
Grundeln kaufen: Ratgeber zu Arten, Haltung und Kaufberatung für Meerwasseraquarien
Grundeln kaufen: Ratgeber zu Arten, Haltung und Kaufberatung für Meerwasseraquarien
24.11.2025 | Naturalis Germany Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Vorteil: Trockenbarf Hundefutter gesund 6 Monate haltbar?
Vorteil: Trockenbarf Hundefutter gesund 6 Monate haltbar?
24.11.2025 | KAYAK
Festtags-Glow-Up für wenig Geld: Top Ten Schnäppchen-Ziele für die Weihnachtsferien
Festtags-Glow-Up für wenig Geld: Top Ten Schnäppchen-Ziele für die Weihnachtsferien
24.11.2025 | Saturdays for Children
Udo Kier, 81In Memoriam - "The Eye" ist tot! Ein Nachruf von Schauspielkollege Mark Bellinghaus-Raubal
Udo Kier, 81In Memoriam - "The Eye" ist tot! Ein Nachruf von Schauspielkollege Mark Bellinghaus-Raubal
24.11.2025 | Help 24 GmbH
Der neue faltbare Elektrorollstuhl FreedomChair A12S Carbon: unbeschwert und schick unterwegs
Der neue faltbare Elektrorollstuhl FreedomChair A12S Carbon: unbeschwert und schick unterwegs

