Countdown läuft: Ohne Energieaudit keine Entlastung von Energie- und Stromsteuer
22.10.2013 / ID: 142006
Freizeit, Buntes & Vermischtes
(NL/1601528098) Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die auch 2013 von der Energie- und Stromsteuer (nach §55 EnStG, §10 StromStG) entlastet werden wollen, müssen sich beeilen. Wenn sie mit dem Aufbau eines Energieaudits bis 2014 warten, gibt es für das Jahr 2013 keine Erstattung mehr, sagt Friedrich von Jagow, Leiter Geschäftskunden bei lekker Energie. Das sieht die erst in diesem Jahr in Kraft getretene SpaEfV (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung) vor. Ihr zufolge profitieren Unternehmen des produzierenden Gewerbes nur noch von staatlichen Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer, wenn sie ein jährliches Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) benötigen besondere Aufklärung und Unterstützung im Förderdschungel, bei der Identifizierung von Einsparpotenzial und der Umsetzung von Energiemanagement-Maßnahmen, erklärt hierzu Friedrich von Jagow.
Daher unterstützt die lekker Energie GmbH künftig leistungsgemessene Kunden aus dem produzierenden Gewerbe bei allen Fragen rund um das Thema Energieeffizienz und Energiemanagement. Hierfür kooperiert der Energiedienstleister mit der EWB energywerk GmbH, deren unabhängige Energieeffizienzberater u. a. von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), der BAfA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der dena (Deutsche Energie Agentur) zugelassen, beziehungsweise zertifiziert sind.
Oft wissen die Unternehmen gar nicht, an welchen Stellen der Produktionskette der Stromverbrauch reduziert oder optimiert werden kann und welche Vorteile sich daraus ergeben. Ein Beispiel sind unnötige Lastspitzen, die nach einer Lastgang-Analyse geglättet werden könnten. Auch für solche Fälle bietet der Energiedienstleister lekker den KMU ein Betreuungskonzept an.
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