Pressemitteilung von Dr. Christian Müller

Anwalt in Baden-Baden: Scheidung und Kinder


13.07.2017 / ID: 266240
Freizeit, Buntes & Vermischtes

BADEN-BADEN. Wenn Eltern die Scheidung (https://www.hafen-kemptner.de/) wollen, sind auch die Kinder davon betroffen. Das gemeinsame Sorgerecht wird zwar grundsätzlich auch nach der Trennung und Scheidung beibehalten, doch ist es Aufgabe der Eltern, eine Regelung für den Umgang des getrenntlebenden Elternteils mit seinen Kindern zu suchen. Eine Umgangsregelung ist dann alltagstauglich, wenn sie das Wohl der Kinder in den Vordergrund stellt. Denn nur das ist es, worum es auch im Gesetz geht. Danach haben Kinder ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, das heißt, die Eltern sind nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Umgang mit dem Kind zu haben. Sorge- und Umgangsrecht sind dabei getrennt voneinander zu betrachten. Das Sorgerecht wird nur beim Vorliegen von äußerst schwerwiegenden Gründen entzogen.

Sorgerecht bleibt Sorgerecht, auch wenn die Ehe durch eine Scheidung aufgelöst wird

Jasmin Zahran, Fachanwältin für Familienrecht (https://www.hafen-kemptner.de/scheidung/) in der Kanzlei Hafen | Kemptner | Stiefvater für die mittelbadische Region Bühl, Baden-Baden, Rastatt und Achern erklärt, was mit dem Sorgerecht verbunden ist: " Sorgerecht (https://www.hafen-kemptner.de/anwalt-in-baden-baden-scheidung-und-kinder/) bedeutet, dass sich Eltern alltäglich um die Kinder kümmern, dass sie die sogenannte Vermögenssorge wahrnehmen und festlegen, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Vor allem der letzte Punkt, das sogenannte Aufenthaltsbestimmungsrecht, ist für viele Eltern strittig." Wo soll das Kind zukünftig leben? Wie kann ein Umgang mit dem getrenntlebenden Elternteil für das Kind sinnvoll gestaltet werden?

Umgangsrecht immer individuell regeln, empfiehlt Anwältin Jasmin Zahran aus Baden-Baden

Beim Umgangsrecht gibt es kein Patentrezept. Vielmehr muss eine alltagstaugliche Umgangsregelung immer individuell gefunden werden. "Grundsätzlich ist dabei alles möglich - vorausgesetzt, die Eltern sind sich einig. Ist dies nicht der Fall, trifft gegebenenfalls das Familiengericht eine Regelung. Die Rolle der Väter wurde in diesen Konflikten in den zurückliegenden Jahren gestärkt. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof im Februar 2017 nach Antrag eines Vaters, dass auch gegen den Willen des anderen Elternteils das sogenannte Wechselmodell praktiziert werden kann -soweit es denn mit dem Kindeswohl vereinbar ist und die Eltern konfliktfrei miteinander umgehen. Dabei wohnen die Kinder dann im Wechsel jeweils eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter.

Bildquelle: © Jean Kobben – Fotolia.com
Sorgerecht Anwalt Familienrecht Scheidung Baden-Baden Rechtsanwalt Fachanwalt

https://www.hafen-kemptner.de/
Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
Eisenbahnstraße 23 77815 Bühl

Pressekontakt
https://www.hafen-kemptner.de/
Anwaltskanzlei Hafen Kemptner Stiefvater
Eisenbahnstraße 23 77815 Bühl


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Christian Müller
26.04.2018 | Dr. Christian Müller
Anwalt (Bühl) zu Notfallvorsorge für Unternehmer
18.04.2018 | Dr. Christian Müller
Rechtsanwalt (Bühl): Was ist Sonderkündigungsschutz?
Weitere Artikel in dieser Kategorie
06.11.2025 | divana Verlag - Natacha Jill Colin
Selbstliebe zum Ausmalen: Das Vulvina Coloring Book
05.11.2025 | Infocenter der R+V Versicherung
Auf eigenes Risiko: Bargeld unterm Kopfkissen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 1
PM gesamt: 431.874
PM aufgerufen: 73.966.048